Kunde zahlt Rechnung nicht und möchte kostenlose Zusatzarbeiten

5. Juni 2022 21:17 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein Kunde hat Fenster von uns erworben, diese wurden auch bereits im April geliefert.
Der Kunde hat sich weder an die Frist der Anzahlung gehalten, noch an die Frist der Restzahlung bei Lieferung.

Nach Lieferung haben wir zusätzlich die Montage der Fenster übernommen.
Der Kunde wurde von uns mündlich, sowie schriftlich darauf hingewiesen, dass bei dem Ausbau der alten Fenster Beschädigungen an der Wand entsprechen können.
Es sind demnach auch leichte Schäden entstanden, was jedoch normal ist. Es war ausgemacht, dass der Gipser anschließend sowieso alle Wände neu verputzt.
Es handelt sich dabei um eine Baustelle, d.h. Wände, Böden usw. sind in einem sehr schlechtem Zustand, das war vor unserer Montage auch schon so. Es sind zudem ständig verschiedenen Mitarbeiter auf der Baustelle tätig gewesen, wir Heizungsbauer, Elektriker und Gipser, welche in der Zeit Beschädigungen verursacht haben könnten.
Der Kunde versucht uns bereits vorhanden gewesene Beschädigungen in die Schuhe zu schieben und möchte somit eine kostenlose Renovierung seiner Baustelle von uns.
Inzwischen erscheint es uns als versuchter Betrug und Erpressung.

Abgemacht war die Lieferung des Materials als eigene Rechnung und später die Montage auf einer separaten Rechnung.
Eine Anzahlung für das Material wurde verspätet gemacht.
Der Kunde weigert sich jetzt die Restzahlung für das Material und für die Arbeit zu machen.
Er versucht uns zu erpressen, in dem er uns mitgeteilt hat, er wird erst bezahlen, wenn wir kostenlos Zusatzarbeiten an der Baustelle tätigen. Er verlangt das verputzen der Wände, Malerarbeiten, Elektrikerarbeiten und arbeiten am Dach, was wir weder dürfen, noch können.

Kaufvertrag, Rechnung und Mahnung für das gelieferte Material, sowie Schriftverkehr mit dem Kunden liegen vor.

Für die Montagearbeiten haben wir noch keine Rechnung erstellt, da ständig neue Zusatzarbeiten gewünscht werden und der Kunde jetzt im Endeffekt meint die Arbeiten seien inbegriffen, was jedoch so nicht abgemacht war.
5. Juni 2022 | 21:48

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie belegen können, dass ausgemacht war, dass hinterher neu verputzt wird. Jedenfalls scheint das aus Ihren Angaben heraus sehr naheliegend zu sein, dass es eine entsprechende Vereinbarung gab.

Sie sollten deshalb dem Auftraggeber eine Frist von ungefähr 14 Tagen setzen für die Vereinbarung eines Termines bis zur Abnahme. Wenn eine solche Abnahme dann nicht erfolgen kann, können Sie noch einmal eine Nachfrist von einer Woche setzen. Danach können Sie dann einen Mahnbescheid beantragen.

Sie sollten vor allem dafür Sorgen tragen, dass all dieser Austausch gut dokumentiert ist, damit klar wird, dass die Abnahme verweigert wurde und man von Ihnen nur Arbeiten verlangt hat, die nicht zur Gewährleistung oder zu einem etwaigen Schadenersatz gehören.

Falls nach dem Mahnbescheid nicht gezahlt wird würde ich im Falle von Falschaussagen im Zivilprozess auch dazu raten, dass Sie Strafanzeige erstatten, zum jetzigen Zeitpunkt würde ich das aber nicht empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

(2250)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...