Sehr geehrte Ratsuchende,
Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist das Vorliegen von mindestens zwei Versicherungsfällen im maßgeblichen Zeitraum und die Anerkennung der Leistungspflicht für mindestens zwei dieser Versicherungsfälle.
Es kommt hingegen nicht darauf an, ob auch tatsächlich Zahlungen durch den Versicherer geleistet werden. Eine Kündigung durch den Versicherer ist daher möglich, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, obgleich die Kosten des Rechtsstreites in voller Höhe erstattet werden.
Ich bedaure, keine für Sie günstige Antwort geben zu können.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist das Vorliegen von mindestens zwei Versicherungsfällen im maßgeblichen Zeitraum und die Anerkennung der Leistungspflicht für mindestens zwei dieser Versicherungsfälle.
Es kommt hingegen nicht darauf an, ob auch tatsächlich Zahlungen durch den Versicherer geleistet werden. Eine Kündigung durch den Versicherer ist daher möglich, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen, obgleich die Kosten des Rechtsstreites in voller Höhe erstattet werden.
Ich bedaure, keine für Sie günstige Antwort geben zu können.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt