Kündigung eines noch laufenden Pachtvertrages

| 15. Februar 2015 14:17 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


16:18
Das Bauernhaus und diverse landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sollen komplett verkauft werden. Der Pachtvertrag läuft noch zwei Jahre. Potenzielle Käufer wollen Pferdezucht betreiben bzw. Obstanbau. Komme ich aus dem Pachtvertrag indem steht "Der Verpächter hat das Recht bei Anmeldung von Eigenbedarf, den Pachtvertrag aufzukündigen."? Oder muss ich tatsächlich den Ablauf der Pachtfrist abwarten ehe die Grundstücke verkauft werden können?
15. Februar 2015 | 14:57

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn wie hier eine bestimmte Pachtzeit vereinbart wurde, kommt eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht.

Daran ändert auch der zititierte Vertragsteil nichts, da Sie die Pachtfläche ja nicht für sich selbst nutzen wollen.

Es kommt also nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Voraussetzung ist aber, dass ein „wichtiger Grund" vorliegt.

Dieses ist der Fall, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzellfalles unter Abwägung sowohl Ihrer Interessen, wie auch die des Pächters eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses bis zur Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Der Verkauf wird so nicht reichen.

Verkaufen können Sie auch bei weiterem Bestehen des Vertrages. Der Käufer tritt dann in den Pachtvertrag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2015 | 16:13

Das heißt, der Nachfolger kann die Flächen nicht für sich privat nutzen für den restlichen Pachtzeitraum?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2015 | 16:18

Sehr geehrte Ratsuchende,

der Käufer tritt in den bestehenden Pachtvertrag und muss diesen dann gesondert kündigen.

MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 15. Februar 2015 | 17:31

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Ich empfand die Beratung präzise und verständlich ausgedrückt und trotz der relativ kurzen Zeit schnell beantwortet. Es entstanden für mich keine weitere Fragen. Ich kann für mein Problem jetzt neue Weichen stellen. Sehr gut!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. Februar 2015
5/5.0

Ich empfand die Beratung präzise und verständlich ausgedrückt und trotz der relativ kurzen Zeit schnell beantwortet. Es entstanden für mich keine weitere Fragen. Ich kann für mein Problem jetzt neue Weichen stellen. Sehr gut!


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht