Kündigung eines Mitarbeiters mit regulärer Kündigungsfrist - Kleinunternehmer

18. Mai 2021 17:15 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Wir sind ein Hotel mit Restaurant. In Summe sind wir 8,75 Mitarbeiter. Wir hatten jetzt 6 Monate Lock Down und hoffen das es demnächst wieder los geht. Unsere Beiköchin hatte sich vor dem Lock Down schon mit allen Kollegen verstritten und so wie wir es einschätzen kann diese Frau sich nicht ändern. Wir hatten jetzt Tageweise offen für unsere Hotelgäste und Sie hat sich direkt mit dem neuen Restauranteiter angelegt und sich völlig respektlos dem neuen Koch über verhalten.
Wir möchten mit Ihr nicht weiter machen.
Können wir das mit nicht Teamfähig renschreiben? Oder können wir nichts angeben weil wir unter 10 Mitarbeiter haben.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

bitte beachten Sie, dass Abweichungen von der Sachverhaltsschilderung zu einem anderen Ergebnis führen können. Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ein gesetzlicher Zwang zur Begründung besteht nicht, dies folgt aus dem Umkehrschluss aus § 626 Abs. 2 S. 3 BGB.

Bei einer ordentlichen Kündigung bedarf es gegenüber der Arbeitnehmerin daher generell keines
Kündigungsgrundes.
Ausnahmen bestehen jedoch bei einer Kündigung einer Schwangeren oder bei Berufsausbildungverhältnissen nach der Probezeit.

Es wird zum Teil diskutiert, ob eine Begründungspflicht (wegen einer vertraglichen Nebenpflicht) sich daneben aus dem Sinn und Zweck des KSchG ergeben könnte. Da dies aber bei Ihnen nicht zutrifft, müssen und sollten Sie keine Begründung angeben. Jede Begründung würde die Kündigung eventuell nur etwas mehr angreifbar machen.

[b]Also: Am besten keinen Grund angeben.[/b]

Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich für Rückfragen zur Verfügung, wenn Sie in dem geschilderten Fall noch weitere Hilfe benötigen.




Mit freundlichen Grüßen

Philipp Vestweber
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...