18. Oktober 2007
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12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hier müssen Sie zunächst dem Bauunternehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel und der Wiederaufnahme der Arbeiten setzen. Welche Frist als angemessen gilt, hängt dabei von den Mängeln ab, ist aber mindestens mit 14 Tagen anzunehmen.
Weiter müssen Sie auch die Androhung in diesem Schreiben machen, dass Sie nach Fristablauf den Auftrag entziehen werden.
Dieses sollte dann mittels Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um den Zugangsnachweis zu erhalten.
Kommt es zum Entzug des Auftrages sollte dann unbedingt durch einen Sachverständigen der derzeitige Bautenstand und die Mängel festgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle