18. Juni 2019
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14:31
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail: hallo@ra-lars-winkler.de
Lassen Sie mich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Sie haben richtig gerechnet. Eine Frist von 28 Tagen oder vier Wochen endet, wenn die Kündigung am 14.6.2019 beim Arbeitgeber zugegangen ist, mit dem Ablauf des 12. Juli 2019. Entscheidend ist dabei, dass die Kündigung auch an diesem Tage wirklich zugegangen ist. Auf das Datum auf dem Kündigungsschreiben kommt es nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Lars Winkler