Kündigung der Wohnung wegen Hundehaltung möglich

| 20. September 2023 17:58 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo mein Name ist Andreas.
Nun zu meinem Fall:
Ich wohne mit meiner Frau und meinen beiden Kindern seit 2016 im Erdgeschoss eines Dreiparteienhauses. Der Eigentümer hat dieses Haus auch erst 2016 erworben und ich bin somit Mieter der ersten Stunde. Eingeschlossen uns haben seit 2016 insgesamt 7 Mietparteien das Haus bewohnt. 4 von diesen haben bei Einzug einen Hund als Haustier gehabt und zwei Parteien zumindest Zeitweise eine Katze.
Ich bin leider davon ausgegangen, dass Hundehaltung seitens des Vermieters eigentlich kein Problem darstellen sollte, da wie gesagt schon immer Hunde im Haus gelebt haben. Der Hund über uns ist vor kurzem verstorben. Da meine jüngste Tochter leichte Probleme im Sozialen Umgang hat, was sich darin ausdrückt dass sie sehr ängstlich und anhänglich ist, habe ich mit meiner Frau besprochen, dass es doch eine ganz gute Idee sein könnte ein Haustier im Form eines Labradorwelpen anzuschaffen. So haben wir uns vor 2 Wochen dazu entschieden und einen Welpen erstanden der auch bei uns eingezogen ist. Ich habe leider in der Annahme, dass Haustierhaltung hier im Haus kein Problem darstellt, der Vermieterin nichts davon erzählt. Diese hat heute bei meinem Nachbarn nachgefragt ob sie wüssten, ob ich einen Hund habe. Dieser hat ihr gegenüber keine Auskunft darüber gegeben und ihr gesagt, dass sie mich doch selber nachfragen solle. Sie meinte nur etwas davon, dass ich verpflichtet bin sie zu fragen, da es ansonsten ein Kündigungsgrund sein könnte. Daraufhin versuche ich sie schon den ganzen Tag sie zu erreichen und sie dann, leider nachträglich, um Erlaubnis zu bitten. Sie geht aber leider nicht an Telefon und ich vermute, dass sie mir aus dem Weg geht und mir vielleicht direkt per Post eine Abmahnung zukommen lassen will oder vielleicht sogar eine Kündigung.
Weitere Tatsachen:
Es hat auch schon vorher ein Labrador im Haus gewohnt somit kann die Größe eigentlich keine Rolle spielen.
Keiner der jetzigen Mietparteien hat etwas dagegen oder Angst, Allergie etc.
Der Hund ist nie alleine da meine Frau und ich immer abwechselnd arbeiten und so immer gewährleistet wird, dass durch ihm kein Schaden entsteht.
Auch hat er noch keinmal gebellt und somit gibt es auch keine Ruhestörung wie es bei manch anderen Hunden im Haus durchaus der Fall war.
Der einzige Unterschied zwischen unserer Wohnung und den der anderen beiden Parteien ist, das in unserer Laminat verlegt wurde und in den anderen Fliesen. Da der Laminat bei Einzug nicht neu war und durchaus von günstiger Qualität ist und wir wiederum schon 8 Jahre hier wohnen dürfte er sowieso schon keinen Wert mehr haben.
Meine Frage lautet:
Muss ich mir Sorgen um eine Abmahnung bzw Kündigung der Mietverhältnisses machen, oder kann der Vermieter in meinem Fall verlangen den Hund wieder abzugeben? Ich will den Hund jetzt auf jeden Fall noch anmelden bei der Vermieterin sofern ich sie erreiche, weiß aber nicht wie sie reagieren wird.
Hoffe Sie können mir Hoffnung geben, dass ich den Hund und Wohnung behalten kann.
MfG
Andreas
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ob Tierhaltung möglich ist, richtet sich danach, was im Mietvertrag steht. Wenn dort nichts anderes steht, dürfen Sie, solange vom Tier keine Bedrohung ausgeht. Wenn im Vertrag steht, dass Sie die Erlaubnis brauchen, kann der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Schreiben Sie dann Ihren Vermieter an und fordern auf, innerhalb einer Woche die Erlaubnis zu erteilen.

Wenn das keinen Erfolg hat, und der Vermieter Sie abmahnt, können Sie auch auf Feststellung klagen, dass Sie diesen Hund behalten dürfen.

Zuständig wäre das Amtsgericht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 20. September 2023 | 18:37

Vielen Dank erst einmal für Hoffnungsmachende Antwort.
Könnte denn eine übermäßige Abnutzung des alten Laminatbodens ein trifftiger Grund darstellen?
Denn dieses wäre aus meiner Sicht die einzige Ausrede die mein Vermieter aufbringen könnte, da sonst alles identisch ist mit den anderen Mietparteien.
Im Mietvertrag steht lediglich, dass der Vermieter zustimmen muss.
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. September 2023 | 18:42

Das schlimmste, was mit dem Laminat passieren kann, ist dass Sie es bei Beendigung des Mietvertrags ersetzen müssen, wenn der Hund es zerkratzt oder kaputt gebissen hat. Hier wäre eine Hundehaftpflichtversicherung oder eine Kaution für die eventuelle Erneuerung des Laminats richtig. Dafür die Hundehaltung zu verbieten, reicht das nicht.

Bewertung des Fragestellers 20. September 2023 | 18:57

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