Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob Tierhaltung möglich ist, richtet sich danach, was im Mietvertrag steht. Wenn dort nichts anderes steht, dürfen Sie, solange vom Tier keine Bedrohung ausgeht. Wenn im Vertrag steht, dass Sie die Erlaubnis brauchen, kann der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Schreiben Sie dann Ihren Vermieter an und fordern auf, innerhalb einer Woche die Erlaubnis zu erteilen.
Wenn das keinen Erfolg hat, und der Vermieter Sie abmahnt, können Sie auch auf Feststellung klagen, dass Sie diesen Hund behalten dürfen.
Zuständig wäre das Amtsgericht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob Tierhaltung möglich ist, richtet sich danach, was im Mietvertrag steht. Wenn dort nichts anderes steht, dürfen Sie, solange vom Tier keine Bedrohung ausgeht. Wenn im Vertrag steht, dass Sie die Erlaubnis brauchen, kann der Vermieter die Erlaubnis nur verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Schreiben Sie dann Ihren Vermieter an und fordern auf, innerhalb einer Woche die Erlaubnis zu erteilen.
Wenn das keinen Erfolg hat, und der Vermieter Sie abmahnt, können Sie auch auf Feststellung klagen, dass Sie diesen Hund behalten dürfen.
Zuständig wäre das Amtsgericht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
20. September 2023 | 18:37
Vielen Dank erst einmal für Hoffnungsmachende Antwort.
Könnte denn eine übermäßige Abnutzung des alten Laminatbodens ein trifftiger Grund darstellen?
Denn dieses wäre aus meiner Sicht die einzige Ausrede die mein Vermieter aufbringen könnte, da sonst alles identisch ist mit den anderen Mietparteien.
Im Mietvertrag steht lediglich, dass der Vermieter zustimmen muss.
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. September 2023 | 18:42
Das schlimmste, was mit dem Laminat passieren kann, ist dass Sie es bei Beendigung des Mietvertrags ersetzen müssen, wenn der Hund es zerkratzt oder kaputt gebissen hat. Hier wäre eine Hundehaftpflichtversicherung oder eine Kaution für die eventuelle Erneuerung des Laminats richtig. Dafür die Hundehaltung zu verbieten, reicht das nicht.