vielen Dank für die Anfrage(n), die ich wie folgt beantworte:
Gemäß § 54 Abs. 1 Soldatengesetz endet das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit mit dem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen ist.
Auf Grund Ihrer Sachverhaltsdarstellung kommt gemäß § 55 Abs. 3 Soldatengesetz auch eine ENTLASSUNG auf ANTRAG näher in Betracht.
In genannter Vorschrift des Soldatengesetzes heißt es näher:
" Ein Soldat auf Zeit IST auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine BESONDERE HÄRTE bedeuten würde."
Ob die Bundeswehr als Ihr Dienstherr alleine auf Grund der räumlichen Trennung von Ihrer Lebensgefährtin eine die Entlassung rechtfertigende besondere Härte bejahen wird, ist insoweit fraglich, zumal Ihrem Versetzungsantrag nicht entsprochen wurde.
Im Übrigen gilt es die Regelung des § 56 Abs. 4 Soldatengesetz zu beachten:
Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der
1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
...
muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihn als Sanitätsoffizier - Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Auf die Erstattung KANN ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine BESONDERE HÄRTE bedeuten würde.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieses Forums eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben, weise auf die kostenfreie Nachfrgefunktion hin und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Jur. M. Kohberger
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Nach einer Kostenberechnung habe ich ermittelt, dass ich 130€ pro Woche an Benzinkosten für die Fahrstrecke zwischen Köln und meinem Standort, da 500km entfernt, entstehen. Ganz zu Schweigen von der Instandhaltung des KFZs aufgrund der imensen Kilometer.
Weiterhin plane ich mit meiner Lebensgefährtin eine Familie aufzubauen. Jedoch wird der Kinderwunsch zerstört, da ich nur am Wochenende daheim bin, denn mit so wenig Zeit, lässt sich keine Familie gründen und aufbauen.Des weiteren belastet mich das psychisch schwer, da ich die ganze Zeit an diese Probleme denke, was sich wiederum in Motivationsmangel mit einer "mir Egal" Einstellung wiederspiegelt. Ausserdem belastet dies auch meine Lebensgefährtin, was mich wiederum weiter belastet...
Meiner Meinung nach, hat man mit solch einer Einstellung später nichts an einem Fluggerät als Mechaniker verloren, da ich als Fluggerätemechaniker eingeplant bin und von meiner Arbeit Menschenleben abhängig sind.
So wie es aussieht, werden meine Lebensgefährtin und ich uns auch demnächst mehr um ihre Großmutter kümmern müssen, da diese 3 Schlaganfälle bereits hatte und kaum noch sieht, hört und sprechen kann. Sie lebt alleine in ihrem Haus und will das wir uns um sie kümmern, da ihre eigenen Kinder kein Interesse mehr an ihr zeigen.
Bedanke mich recht herzlich im Voraus für eine weitere Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Nachfrage(n), die ich wie folgt beantworte:
Zunächst sollten Sie sich entscheiden, ob Sie weiter auf eine Versetzung hoffen oder einen Antrag auf Enlassung aus dem Dienst einreichen.
Im erstgenannten Fall sollten Sie Ihren Versetzungsantrag
erforderlichenfalls um wichtige Punkte, wie die gegenwärtige häusliche Situation mit der Lebensgefährtin insbesondere in Hinsicht auf den gemeinsamen Kinderwunsch und die Pflege der Großmutter ergänzen.
Ich meine, dass Gründe, wie ein Pflegebedürftigkeit der schwer kranken Großmutter, der gemeinsame Kinderwunsch und die hohen Fahrtkosten ausreichen sollten, dass die Bundeswehr Ihrem Versetzungantrag alsbald entspricht. Idealerweise beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der ausführlichen Begründung des Antrages.
Erforderlichenfalls sollten Sie auch einen Arzt konsultieren, um gesundheitliche Schäden in Folge des sich aufbauenden psychischen Drucks zu vermeiden. Ich möchte Ihnen für Gespräche mit Vorgesetzten davon abraten, dass Sie andeuten, künftig Ihre dienstlichen Verpflichtungen nicht mehr genügend nachkommen zu wollen. Dies könnte empfindliche disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Ich hoffe, Ihnen zumindest etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Jur. M. Kohberger
Rechtsanwalt