Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das Eigentumsdelikt wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Diesen Verstoß müssen Sie im Zweifel nachweisen (was nach Ihrer Schilderung aber wohl gelingen wird).
Bei besonderer Vertrauensstellung kommt eine Kündigung bereits auch wegen des Verdachtes einer Straftat in Betracht – hierzu können hier jedoch keine Feststellungen getroffen werden.
Daher sollte nach der hier vorliegenden Schilderung eine außerordentliche, hilfsweise fristgerechte, Kündigung ausgesprochen werden.
Beachten Sie die 2-Wochen-Frist für den Ausspruch der Kündigung und stellen Sie den Zugang sicher (Übergabe vor Zeugen gegen Unterschrift oder Zustellung durch Boten).
Suchen Sie bei Streitigkeiten unbedingt umgehend anwaltliche Hilfe auf.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das Eigentumsdelikt wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Diesen Verstoß müssen Sie im Zweifel nachweisen (was nach Ihrer Schilderung aber wohl gelingen wird).
Bei besonderer Vertrauensstellung kommt eine Kündigung bereits auch wegen des Verdachtes einer Straftat in Betracht – hierzu können hier jedoch keine Feststellungen getroffen werden.
Daher sollte nach der hier vorliegenden Schilderung eine außerordentliche, hilfsweise fristgerechte, Kündigung ausgesprochen werden.
Beachten Sie die 2-Wochen-Frist für den Ausspruch der Kündigung und stellen Sie den Zugang sicher (Übergabe vor Zeugen gegen Unterschrift oder Zustellung durch Boten).
Suchen Sie bei Streitigkeiten unbedingt umgehend anwaltliche Hilfe auf.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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