Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn Umstände vorliegen, die es nicht rechtfertigen weiterhin an diesem Vertrag festzuhalten.
Dazu müsste man mehr über die unzumutbaren Umstände wissen, die Sie nennen. Wenn diese gravierend genug waren, dann ist auch eine vorzeitige Kündigung des Vertrages möglich. Das sollten Sie so auch gegenüber dem Betreiber möglichst zeitnah erklären.
Anderenfalls gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Stadler, danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Als unzumutbare Gründe nannte meine Frau das auf Sie und auf unseren Sohn gar nicht eingegangen ist, das Verhalten gegenüber den Kindern nicht so war wie man es von Pädagogen erwartet und als wir dem Leiter den Grund für den Abbruch der Eingewöhnung mitteilten, meiner Frau vorgeworfen hat, sie würde ihr Kind nicht richtig erziehen, das Verhältnis ist total zerstritten.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Wenn keine beleidigenden oder verletzenden und grob unsachlichen Äußerungen gefallen sind halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass Sie dazu berechtigt sind aufgrund dieses Vorfalls fristlos zu kündigen.
Sie können es aber versuchen. Eine Zahlung der Beiträge bevor Sie verklagt werden ist dann immer noch möglich.
Mit freundlichen Grüßen