Krankenkassenbeiträge zu bezahlen während Elternzeit

13. Dezember 2007 00:27 |
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Arbeitsrecht


Sehr geehrter Herr Anwalt,

mein Arbeitgeber hat sich in meinem Arbeitsvertrag vom Januar 2001 verpflichtet, die gesamten Krankenkassenbeiträge für mich zu entrichten (Sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil).
Dies ist ungewöhnlich in Deutschland, er handelt sich jedoch um eine amerikanische Firma.
Vom 14.12.2001 bis 16.10.2007 war ich in zwei sich "überlappenden" ELternzeiten von jeweils 3 Jahren.

Während der 1. Elternzeit war ich beitragsfrei, ab der 2. Elternzeit musste ich plötzlich den monatlichen Krankenkassenhöchstbeitrag bezahlen. (Begründung: eine Gesetzesänderung, da ich zuvor über der Pflichtversicherungsgrenze als freiwilliges Mitglied versichert war.)



Meine Frage an Sie:

Hätte mein Arbeitgeber nicht diese Beiträge während der 2. Elternzeit für mich bezahlen müssen, da er sich im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, den gesamten Krankenkassenbeitrag für mich zu bezahlen?

Oder muss er dies nicht, da ich ohne Lohnfortzahlung während der Elternzeit freigestellt war?

Oder ist dies in diesem Zusammenhang nicht relevant?

Für Ihren Rat besten Dank im voraus.

Sehr geehrte Fragestellerin,

eine Verpflichtung Ihres Arbeitgebers bestand nicht.

Der von Ihrem Arbeitgeber über den gesetzlichen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bezahlte Betrag stellt Arbeitsentgelt dar. Soweit Sie freigestellt wurden, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn.

Sie hatten während der Freistellung ohnehin auch keinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberanteils. Deshalb kommt es auf die erwähnte Besonderheit in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich tatsächlich nicht an.

Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

F. Lehmann
-Rechtsanwalt-
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