Krankengeldanspruch trotz laufender Einkünfte

25. März 2025 08:51 |
Preis: 65,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bin selbstständig und habe Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Nun bin ich leider längere Zeit krankgeschrieben und möchte Krankengeld beantragen, da ich die hauptsächlichen Tätigkeiten meines Berufes aktuell nicht ausüben kann. Während meiner Abwesenheit läuft mein Betrieb allerdings weiter und erzielt Einkünfte, da ich diverse Angestellte und eine Geschäftspartnerin habe, die meine Aufgaben in dieser Zeit vermehrt übernehmen. Dadurch entstehen nicht zuletzt auch höhere Kosten für mich. Mein Wissensstand ist, dass ich trotz laufender Einkünfte einen Anspruch auf Krankengeld habe, da ich nicht hauptberuflich in meinem Betrieb mitarbeiten kann. Ob mein Betrieb Einkünfte erzielt ist für die Feststellung des Anspruchs auf Krankengeld nicht relevant. Ist dies so korrekt?
25. März 2025 | 09:29

Antwort

von


(107)
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, das ist korrekt. Wenn Sie als Selbstständiger krankgeschrieben sind und aufgrund Ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihre hauptsächlichen Tätigkeiten auszuüben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, auch wenn Ihr Betrieb weiterhin Einkünfte erzielt. Das gilt selbstverständlich nur, sofern Sie als Slebstständiger aufgrund der Wahlerklärung des § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V überhaupt gesetzliches Krankengeld beanspruchen können.

Der Anspruch auf Krankengeld wird in der Regel nicht durch die Einkünfte Ihres Unternehmens beeinflusst, sondern vielmehr durch Ihre persönliche Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass es darauf ankommt, ob Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht in der Lage sind, Ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen, unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen weiterhin Einnahmen generiert.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Krankmeldung und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß dokumentieren und der Krankenkasse vorlegen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld erfüllt sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

ANTWORT VON

(107)

Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Maklerrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...