7. August 2019
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20:55
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Kater bereits bei Übergabe an die Käuferin von der Krankheit befallen war, dann handelt es sich um einen Mangel und Sie müssten den Kaufpreis zurückzahlen. An den Tierarztkosten müssten Sie sich nur beteiligen, wenn Sie vor dem Gang zum Tierarzt darüber informiert worden wären oder aber der Besuch des Tierarzt aufgrund des Tierwohls unverzüglich erfolgen musste und Sie anschließend sofort informiert worden wären.
Wenn Sie nicht gewerblich mit Katzen handeln, also das Tier als Privatperson verkauft haben, müsste im Streitfall allerdings die Käuferin nachweisen, dass der Kater bereits bei Übergabe erkrankt war, also die mutierten Krankheitsviren bereits in sich trug. Dies wird aber kaum möglich sein, da es für FIP viele Auslöser gibt und die Erkrankung auch nach Übergabe ausgebrochen sein kann. Hierfür spricht auch die fehlende Erkrankung der Mutterkatze.
Daher würde ich an Ihrer Stelle von der Käuferin den Nachweis fordern, dass der Kater bereits bei Übergabe erkrankt war und die Ansprüche bis dahin zurückweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking