Kostenerstattung Mietwagen wegen Mängel, Nichteinhalten von Zusagen und Drogenfund

| 13. September 2023 21:21 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Moin,
wir haben ein Wohnmobil für den Zeitraum vom 02.-24.09 gemietet zwecks Reise in die Schweiz wg erster Präsenz bei neuem Arbeitgeber.
Am 03.09.(Sonntag) Softwareprobleme, das Auto sprang auf Parkplatz nicht mehr an. ADAC hat es intakt gebracht, aber von einer Fahrt in die Schweiz abgeraten. Wir sollten zurück nach Hause fahren ohne den Motor unterwegs auszustellen. Gemacht und Verleihfirma mehrfach telefonisch kontaktiert.
Sonntag war nur eine Notbesetzung, die bzgl eines Ersatzfahrzeuges keine Auskunft erteilen konnte.
Also hat mein Mann einen Leihwagen für Montag gemietet und ist einen Tag zu spät in der neuen Firma angekommen. (Kosten 700 Euro)
Am 05.09 dann nachmittags die Zusage für ein Ersatzfahrzeug, was eigentlich nicht üblich sei..
Ausserdem Zusage, dass dieses neue Fahrzeug über eine Verdunkelung verfüge.
250 Km zur Mietstation gefahren und das Auto getauscht. Kein MA Vorort, alles wieder via Mobile getätigt.
Wieder keine Verdunkelung im Fahrzeug. 250 KM Rückfahrt.. Vermieter über Mängel informiert.
06.09 allein Abfahrt Richtung Dänemark, da sämtliche vorherigen Reisepläne ja umgeschmissen waren.
Bei Bestückung des Kühlschranks festgestellt, dass das Kühlschrankkabel defekt ist (bei 30 Grad)
Abends Vordersitz gedreht und unter dem Sitz Drogen gefunden. Ecstasy und weiteres..
Vermietung per Mail informiert.
08.09 Weiterfahrt nicht möglich, da Handbremse blockiert hat. Nach Absprache mit einer MA der Vermietung wieder den ADAC gerufen.
Reparatur und dann Abbruch meiner Reiseplanung. Nervlich extrem angeschlagen nach Hause gefahren.
Vermieter informiert, dass ich den Mietvertrag sofort lösen möchte, da ich einfach kein Vertrauen mehr habe.
Heute kam eine Mail, in der darauf gar nicht eingegangen wurde. Ich könnte ja eine Kühlbox kaufen, der Preis würde mir erstattet.
80 Euro Erstattung wegen mangelnder Verdunkelung. Zudem die Frage, ob die Drogen sich noch im Fahrzeug befinden würden??
Frage: Komme ich aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung?
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?


14. September 2023 | 12:24

Antwort

von


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E-Mail: mathiasschulze@me.com
Sehr geehrter Ratsuchender,

ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung ihrer Informationen folgendermaßen. Bei einem Mietwagen sind die Normen des Mietrechts also §§ 535 ff. BGB einschlägig. Grds. können Sie für Mängel während der Mietzeit die Miete entsprechend mindern für den Grad der Gebrauchsbeeinträchtigung. Damit wäre ihnen aber hier nicht geholfen weil das 1. Fahrzeug nicht fahrbereit war und getauscht werden musste und das 2. auch mangelhaft war.

Grds. besteht bei einem Mangel auch das Recht Schadenersatz zu verlangen § 536a Abs.1 und der fristlosen Kündigung auf wichtigem Grund § 543 Abs. 1.

Der Drogenfund ist definitv ein wichtiger Grund hier sofort zu kündigen. Zudem ist der Vertragsgemäße Gebrauch des Mietwagens zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen § 542 Abs. 2 Nr. 1. Eine Frist zur Mängelbeseitigung war hier auch entbehrlich. Sie wollten in den Urlaub und eine mangelfreie Leistung war sofort fällig. Zudem wurde das KFZ sogar noch einmal getauscht und war wieder mangelhaft. Gem. 543 Abs. 3 Nr. 1 konnten Sie durchaus das Vertrauen in den Vermieter verlieren hier nochmals ein funktionierendes KFZ bereitzustellen. Zudem ist der Drogenfund für sich schon ein Grund gem. Abs. 3 Nr. 2.

Sie sollten die sofortige Rückzahlung der Miete fordern und sich weitere Schadenersatzforderungen für Mehrkosten, entgangenen Urlaub und unnütze Aufwendungen die Sie in Erwartung des Urlaubs getätigt hatten und den Sie nun nicht antreten konnten, vorbehalten. Zählen Sie diese auf und machen Sie diese geltend. Äußern Sie auch sich eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das BTM vorzubehalten. Insbesondere die Nachfrage nach den Drogen lässt hier auf eine Kenntnis des Vermieters schließen. Sie sollten alle Mängel inkl. Drogenfund per Foto dokumentieren können und sich überlegen die Polizei dazu zu rufen.

Gruß
Schulze


Bewertung des Fragestellers 14. September 2023 | 15:01

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