20. März 2018
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18:36
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie aufgrund von Reparaturen den Wert des Hauses und damit das Eigentum Ihrer Mutter steigern, so vermindern Sie nicht den Nachlass, sondern erhöhen diesen sogar. Die Investition müsste daher besser von Ihrer Mutter als Eigentümerin vorgenommen werden. Dazu könnten Sie etwa einen Darlehensvertrag mit Ihrer Mutter schließen. Sie geben ein Darlehen von 20 TEUR an Ihre Mutter, welches dann als Nachlassverbindlichkeit den Wert des Erbes mindert. Anstatt einer Rückzahlung des Darlehens seitens der Erben an Sie, könnte eine Verrechnung mit dem Wertausgleich erfolgen.
Eine andere und vielleicht etwas einfacherer Möglichkeit wäre, den Wertausgleich für die Geschwister gleich testamentarisch zu beziffern und damit schon jetzt klare Verhältnisse zu schaffen. Spätere Wertveränderungen wären dann für den Ausgleich nicht mehr relevant.
Im Testament würde man im Wege der Teilungsanordnung eine Zuordnung der Vermögensgegenstände und zugleich einen betragsmäßigen Wertausgleich unter den Erben regeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht