Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, können Sie schon auf dieser Grundlage generell Information und Herausgabe aller wesentlichen Unterlagen, die das Kind betreffen, von der Kindesmutter verlangen.
Fall das nicht der Fall sein sollte, haben Sie jedenfalls mit hinblick auf die konkrete Reise, die Sie mit Zustimmung der Kindesmutter planen, das Recht, alle erforderlichen Auskünfte, die für die Reise von Interesse sein können, zu erhalten. Das betrifft also zweifellos den Impfpass.
Wenn die Kindesmutter das nicht einsehen will, muss man das einmal bei dem Familiengericht klären. Die Kosten dafür würden sich auf ca. 500,00 EUR belaufen, soweit es um die anwaltlich Vertretung geht und das Gericht möchte auch noch rund 300,00 EUR. Da die Kindesmutter das Verfahren zu vertreten hat, würde sie sicherlich verpflichtet, Ihnen mindestens die Hälfte der Kosten zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, können Sie schon auf dieser Grundlage generell Information und Herausgabe aller wesentlichen Unterlagen, die das Kind betreffen, von der Kindesmutter verlangen.
Fall das nicht der Fall sein sollte, haben Sie jedenfalls mit hinblick auf die konkrete Reise, die Sie mit Zustimmung der Kindesmutter planen, das Recht, alle erforderlichen Auskünfte, die für die Reise von Interesse sein können, zu erhalten. Das betrifft also zweifellos den Impfpass.
Wenn die Kindesmutter das nicht einsehen will, muss man das einmal bei dem Familiengericht klären. Die Kosten dafür würden sich auf ca. 500,00 EUR belaufen, soweit es um die anwaltlich Vertretung geht und das Gericht möchte auch noch rund 300,00 EUR. Da die Kindesmutter das Verfahren zu vertreten hat, würde sie sicherlich verpflichtet, Ihnen mindestens die Hälfte der Kosten zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin