Ihre Mutter kann Ihnen den Kontakt zu Ihrer Großmutter nicht untersagen.
Einen entsprechenden Wunsch kann nur Ihre Großmutter selbst äußern.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Großmutter zu sehen, würde ich Ihnen vorschlagen, mit dem zuständigen Amtsgericht Kontakt aufzunehmen und anregen, dass für Ihre Großmutter ein Betreuer bestellt wird, der sich dann um die rechtlichen Angelegenheiten kümmert, die Ihre Großmutter selbst nicht mehr regeln kann.
Voraussetzungen einer Betreung sind, dass Ihre Großmutter aufgrund ihrer Krankheit (es reicht hier eine körperliche Krankeit; eine geistige Erkrankung ist nicht Voraussetzung) ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Das Gericht gibt zunächst eine ärztliche Stellungnahme in Auftrag, d. h. ein von dem Gericht beauftragter Arzt nimmt mit Ihrer Großmutter Kontakt auf. Anschließend hat der Richter selbst noch die Aufgabe Ihre Großmutter anzuhören.
Sodann wird über die Betreung entschieden und ein Betreuer bestellt. Dieser wird sich dann um die erforderlichen Angelegenheiten (Wohnungswechsel, finanzielle Maßnahmen etc.) kümmern.
Lassen Sie sich daher möglichst bald einen Termin bei dem zuständigen Vormundschaftsgericht geben, um dies dort zu besprechen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Großmutter viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Tremmel-Lux
Rechtsanwältin
Besteht die Möglichkeit, das ein Familienmitglied als Betreuer eingesetzt werden kann? Bzw. Heißt ein Fremder Betreuer, das meine Oma dann unter ständiger Kontrolle von Krankenschwestern steht, das will sie nämlich nicht.
Sehr geehrter Fragesteller,
selbstverständlich kommt auch ein Familienmitglied als Betreuer in Frage, wenn diese Person geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten Ihrer Großmutter zu regeln.
Wer hier in Frage kommt, die Aufgabe zu übernehmen, sollte Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Gericht besprechen. Sollte kein Familienmitglied in Frage kommen, so wählt das Gericht eine andere natürliche Person oder den Mitarbeiter eines sog. Betreuungsvereins aus.
Sie brauchen keine Befürchtung haben, dass Ihre Großmutter ständig kontrolliert und beaufsichtigt wird. Es wird jedoch sichergestellt, dass keine nachteiligen Handlungen gegen Ihre Großmutter efolgen und auch die finanziellen Regelungen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Tremmel-Lux
Rechtsanwältin