17. November 2024
|
19:13
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Anbetracht der gängigen Bezeichnung Tante Emma Laden hat die Bezeichnung Tante M für Einkaufsläden nur eine sehr geringe Kennzeichenkraft. Die von Ihnen angegebenen sind daher auch keine reinen Wortmarken, sondern Wort-/Bildmarken, hier ist also in erster Linie die Kombination aus Wort und grafischer Gestaltung geschützt und nicht das Wort allein. Wenn Sie PapaM nicht ähnlich zu den eingetragenen Marken gestalten, sondern nur das Wort oder ein ganz anders aussehendes Logo nutzen, sehe ich hier auf den ersten Blick keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking