Kleinunternehmer/Umsatzsteuer

| 4. November 2004 12:31 |
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Steuerrecht


Ich war im Jahr 2002 als selbst. Handelsvertreter für eine Fertighausfirma tätig. Dort machte ich eine dreimonatige Schulung mit, für die ich von der Firma pro Monat 1.500€(=4.500€)inkl. MwSt. erhielt. Für diese Summe stellte ich eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. aus. Desweiteren tätigte ich im Verlauf des Jahres einen Hausverkauf, für den ich 4.500€ inkl. MwSt. Provision erhielt, den ich auch mit ausgewiesener MwSt. in Rechnung stellte. Da ich keine weiteren Einnahmen in 2002 erzielte, ergab sich ein Umsatz von 9.000€ inkl. MwSt. in 2002. Im Jahr 2003 forderte das Finanzamt die gesamte Umsatzsteuer von mir. Nun zu meiner Frage: Falle ich mit diesem geringen Umsatz nicht unter die Kleinunternehmerregelung und war die Forderung des Finazamtes gerechtfertigt?
Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung hätten Gebrauch machen wollen, so hätten Sie bereits in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zugleich den Antrag auf Einordnung als Kleinunternehmer stellen müssen.

In diesem Falle hätten Sie dann auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Da Sie diese jedoch ausgewiesen und vereinbart haben, müssen Sie diese auch an das Finanzamt abführen.

Sie kommen also um die Zahlung nicht herum, da Sie die Steuer ja nicht für sich, sondern für das FA vereinnahmt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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