Kindsvater

1. Februar 2007 16:25 |
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Familienrecht


Ich habe folgende Frage: Wann spicht man von Kindsvater? Wenn es der genetische Vater des Kindes ist und er die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn der Mann während der Ehe das Kind von einem anderen Mann angenommen hat?
Ist der Mann, der nicht der leibliche Vater ist, dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Sehr geehrte Ratsuchende,

Kindesvater ist entweder der Ehemann der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder derjenige, welcher die Vaterschaft anerkannt hat bzw. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, ist der betreffende Mann auch unterhaltspflichtig, egal, ob er der tatsächlich der leibliche vater ist oder nicht.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt
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