Sehr geehrte Ratsuchende,
Kindesvater ist entweder der Ehemann der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder derjenige, welcher die Vaterschaft anerkannt hat bzw. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, ist der betreffende Mann auch unterhaltspflichtig, egal, ob er der tatsächlich der leibliche vater ist oder nicht.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Kindesvater ist entweder der Ehemann der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder derjenige, welcher die Vaterschaft anerkannt hat bzw. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, ist der betreffende Mann auch unterhaltspflichtig, egal, ob er der tatsächlich der leibliche vater ist oder nicht.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt