Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Unterhalt ist ab Volljährigkeit direkt an das Kind auszuzahlen. Zahlungen an die Kindesmutter sind Leistungen an den Nichtberechtigten. Sie werden dadurch nicht frei von Ihrer Unterhaltsverpflichtung. Der Volljährige kann von Ihnen erneute Zahlung verlangen. Sie sollten also die Zahlungen nicht länger an die Kindesmutter leisten sondern direkt an das Kind.
Ein Praktikum muss nicht zwingend berufsvorbereitende sein. Wenn der Praktikant Kenntnisse und Erfahrungen für die spätere Berufsausübung sammelt ist auch ein solches Praktikum anerkannt. Deshalb besteht auch während eines solchen Praktikums ein Unterhaltsanspruch (OLG Rostock OLGR 07,999). Etwas anderes gilt wenn das Praktikum nur zur Überbrückung bis zur Aufnahme eines anderen Studiums
/Berufs genutzt wird.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Krueckmeyer,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich nicht um eine Überbrückung. Er möchte die Tätigkeit als Finanzberater künftig ausüben. Wobei des Praktikum mit 12 Monaten angegeben ist und eine "Ausbildung" mit anschließender IHK Prüfung im Schnitt 9 Monate dauern würde. Hier vermute ich, dass es sich um eine versteckte Ausbildung handelt bei der bewusst keine Vergütung bezahlt wird.
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn ein Praktikum gerade deshalb nicht bezahlt wird um sich Unterhalt zu erschleichen, würde die Unterhaltsberechtigung entfallen. Dies jedenfalls in der anrechenbaren Höhe eines angemessenen Ausbildungsverdienstes.
Im vorliegenden Fall spricht natürlich einiges dafür, dass ein solcher Fall vorliegt. Sie müssten es aber beweisen. Dies gelingt nur in wenigen Ausnahmefällen. Wenn Sie die Unterhaltszahlungen einstellen riskieren Sie, dass Ihr Sohn den Unterhalt vor Gericht durchzusetzen versucht.
Das damit verbundene Kostenrisiko sollten Sie abwägen gegen die Verpflichtung noch dieses Jahr Unterhalt zahlen zu müssen.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt