Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das Kind kann selbständiger Antragsteller sein. Es wird in diesem Fall gesetzlich vertreten durch die Mutter. Es kann ggf. vom Gericht auch ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
ja, das Kind kann selbständiger Antragsteller sein. Es wird in diesem Fall gesetzlich vertreten durch die Mutter. Es kann ggf. vom Gericht auch ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt