Kfz Haftpflicht keine Versicherung viele Jahre

20. Februar 2007 12:54 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Damen und Herren
Beim Versuch mein neues Fahrzeug anzumelden stellte sich heraus
daß ich seit März 2001 ohne Haftpflichtversichung unterwegs war.
Gott sei Dank ist es zu keinem Unfall gekommen.

Damals wurde die Deckungskarte abgegeben und es wurde uns nie ein Vertrags zugesandt.

Als wir auf dem Landratsamt nachfragten, bekamen wir den Hinweis auf unsere Versicherung, diese jedoch
hatte lediglich ein Angebot gespeichert.

Diese Versicherung hat jetzt nach Telefonat mit uns einen Vertrag zugesandt,in dem sie
die Prämie von 2 Jahren rückwirkend fordert + Teilkasko.(laut damaligem Angebot)


Müssen wir rückwirkend die Haftpflicht-Beträge bezahlen ?
Hatten wir Versicherungsschutz?
Oder sollte man Vorherige Versicherung angeben mit (SF14)


mit freundlichem Gruß


20. Februar 2007 | 13:38

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Gem § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss der Halter eines Kraftfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Gem. § 6 PflVG wird ein Verstoß dagegen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Abhängig davon ob Sie vor 2 Jahren an die Versicherung herangetreten sind, kann durch die (vermutlich) nicht vorgenommene Ablehnung Ihres Angebots der Versicherung ein Versicherungsvertrag gem. § 5 Abs. 3 PflVG zustande gekommen sein, deren Versicherungsprämien Sie der Versicherung noch zu zahlen haben.

Sie sollten daher prüfen, ob mit der Versicherung bereits vor 2 Jahren ein Haftpflichtversicherungsvertrag zustande gekommen ist. Dies kann aber erst nach Prüfung aller Ihrer Unterlagen erfolgen.

Grundsätzlich sollten Sie aber, gerade unter Berücksichtigung der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und damit im eigenen Interesse eine nachträgliche Haftpflichtversicherung abschließen und im Zweifel das Angebot der Versicherung annehmen und die Haftpflichtversicherung nachzahlen. Dadurch erhalten Sie nachträglichen Versicherungsschutz und haben somit Ihr Fahrzeug mit der nötigen Haftpflichtversicherung genutzt.

Durch die nachträgliche Versicherung haben Sie dann natürlich auch in diesem Zeitraum Versicherungsschutz.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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