Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu a) Theoretisch ist eine Schenkung möglich. Dazu reicht es, wenn Ihr Vater seiner Frau das Auto übergeben hat und beide sich einig waren, dass das Eigentum übergehen soll. Die Frau müsste die Schenkung aber beweisen. Wenn ihr das nicht gelingt, können Sie die Herausgabe verlangen.
Zu b) Ihr Vater hatte den Kaufvertrag beim Kauf des Autos bekommen. Er hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer neuen Kopie. Sie können nicht mehr vom Verkäufer verlangen, als Ihr Vater vom Verkäufer verlangen könnte. Sie können jedoch in einem Prozess den Verkäufer als Zeugen benennen. Wenn das Gericht diesen lädt, muss er aussagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu a) Theoretisch ist eine Schenkung möglich. Dazu reicht es, wenn Ihr Vater seiner Frau das Auto übergeben hat und beide sich einig waren, dass das Eigentum übergehen soll. Die Frau müsste die Schenkung aber beweisen. Wenn ihr das nicht gelingt, können Sie die Herausgabe verlangen.
Zu b) Ihr Vater hatte den Kaufvertrag beim Kauf des Autos bekommen. Er hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer neuen Kopie. Sie können nicht mehr vom Verkäufer verlangen, als Ihr Vater vom Verkäufer verlangen könnte. Sie können jedoch in einem Prozess den Verkäufer als Zeugen benennen. Wenn das Gericht diesen lädt, muss er aussagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen