Kaufvertrag Reitpferd
| 4. November 2021 09:42
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Preis:
25,00 €
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Kaufrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Ich habe mir im letzten Jahr ein Reitpferd für 15000 Euro gekauft. Im Kaufvertrag wurden bestimmte Eigenschaften festgehalten. Mit vermehrtem Training stellte sich mehr und mehr Verhaltensauffälligkeiten (Headshaking, Steigen) beim Reiten ein. Anfänglich dachte ich es wäre die Umgewöhnung, der Trainingszustand etc, jedoch wurden das immer schlimmer. Ich habe recherchiert, da ich davon überzeugt war, dass mich der Verkäufer getäuscht hat. Ich habe eine frühere Besitzerin kontaktiert und obwohl sie von mir nur die Information hatte, dass die Stute bei Reiten sehr schwierig ist, hat sie mir ihre Version und Probleme geschildert. Es ist Fakt, dass die Problem bereits bei dem Verkäufer bestanden haben. Ich habe ihn darauf hin mit der Faktenlage konfrontiert und zumindest eine angemessene Preisminderung verlangt. Dieser ist nicht bereit die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln. Nun wäre mein Anliegen einen Anwalt zu finden, der bereit ist ein Schreiben mit der Forderung zu verfassen. Ich kenne die Verrechnungsätze, aber ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, somit bleibe ich in jeden Fall auf den zusätzlichen Kosten sitzen, wenn der Verkäufer das Geld überhaupt nicht mehr hat. Vielleicht ist ja ein Rechtsanwalt bereit auch für einen geringeren Satz dieses Schreiben zu verfassen. Im Erfolgsfall bin ich auch bereit, die komplette Summe zu errichten, anderenfalls wären es weitere zusätzliche Kosten, mit offenem Ausgang. Da die Faktenlage aus meiner Sicht eindeutig ist und durch eine Zeugin nachweisbar, dass er den Mangel gekannt hat. Ginge es mir erstmal nur um das Schreiben um die Forderung einzuklagen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Damit ich die Sach- und Rechtslage besser beurteilen kann, bitte ich Sie, mir eine Kopie des Kaufvertrages und der beim Pferd aufgetretenen gesundheitlichen Probleme mitzuteilen. Gerne können Sie mir alle Unterlagen direkt an meine email-Adresse übersenden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht