Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im schlimmsten Fall wird der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, Sie müssen die 4.000 Euro wieder zurück zahlen und bekommen dafür das Motorrad zurück.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im schlimmsten Fall wird der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, Sie müssen die 4.000 Euro wieder zurück zahlen und bekommen dafür das Motorrad zurück.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
24. Juni 2023 | 22:54
Danke erst mal für ihre Antwort
Ich habe ihm angeboten das Motorrad zurückzugeben
Und auch es abzuholen
Er möchte aber den Kaufpreis und die entstanden kosten solle ich auch tragen
Wenn es vor Gericht geht müsste ich auch diese Kosten plus Anwalt etc. bezahlen
Ist das richtig
Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. Juni 2023 | 05:38
Den Anwalt müssten Sie zahlen. Bei den entstandenen Kosten müsste er nachweisen, dass und in welcher Höhe ihm Kosten entstanden sind, die über den Kaufpreis hinaus gehen.