12. Februar 2019
|
17:49
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich folgt Stellung:
1.
Zunächst müssen Sie den Text der Bestellung, also die Vertragsbedingungen, genau lesen um zu prüfen, ob der Händler ein Recht zur Stornierung des Kaufvertrags hat.
Ob die Insolvenz des Spoilerherstellers ein Stornierungsgrund ist, erscheint zumindest zweifelhaft. Ich vermute, dass Sie den kleinen Dachspoiler ansprechen, den manche Modelle haben.
Dass die Produktion dieses Modells im Laufe des Jahres eingestellt wird, dürfte nicht neu sein und sollte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags auch dem Händler bekannt gewesen sein. D.h. bezüglich dieses Gesichtspunkts sehe ich keinen Grund, den Vertrag zu stornieren.
2.
Grundsätzlich gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen. Wenn also der Vertrag keine Klausel enthält, wonach eine Stornierung in bestimmten Fällen möglich ist, empfehle ich, dem Händler mitzuteilen, dass ein wirksamer Kaufvertrag vorliege und dass Sie auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt