28. Juni 2024
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13:00
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen zu dem Kartenspiel und den relevanten Auszügen aus den Dokumenten zur Rechtslage, komme ich zu folgender Einschätzung:
Das Kartenspiel fällt nicht unter die Regelungen des Jugendschutzgesetzes für Spielzeug, da es aufgrund der Aufgabenstellungen und der Altersangabe "18+" eindeutig nicht für Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet ist (siehe Dokument 2 zur Definition von Spielzeug).
Beim Verkauf muss nicht aktiv sichergestellt werden, dass nur über 18-Jährige das Spiel kaufen. Die Angabe "Alter 18+" auf der Verpackung ist ausreichend, um klarzustellen, dass es sich an Erwachsene richtet (siehe Dokument 3). Ein Hinweis im Onlineshop, dass der Käufer mit dem Kauf bestätigt über 18 zu sein, wäre eine zusätzliche Absicherung.
Die Altersempfehlung "18+" sollte gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen. Zusätzlich können Sie in der Spielanleitung darauf hinweisen, dass es sich um ein Spiel für Erwachsene handelt (siehe Dokument 3).
Wenn ein 15-Jähriger das Spiel spielt und ihm etwas zustößt, dürften Sie als Hersteller nicht haften, da Sie mit "18+" und den Sicherheitshinweisen auf den Karten ausreichend gewarnt haben. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
Auch bei einem volljährigen Spieler dürfte Ihre Haftung ausgeschlossen sein, wenn die Sicherheitshinweise missachtet wurden. Die Spieler sind selbst verantwortlich, wenn sie sich fahrlässig in Gefahr begeben.
Zusammengefasst: Kennzeichnen Sie das Spiel gut sichtbar mit "18+", weisen Sie auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen hin und stellen Sie klar, dass es kein Kinderspielzeug ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin