Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Unternehmen bei dem Sie eingesetzt waren nachweislich gegen Arbeitsschutzvorschriften verstossen hätte. D. h. Ihr Computerarbeitsplatz hätte so eingerichtet sein müssen, dass er nicht geltenden Vorschriften entsprochen hat. Einen entsprechenden Nachweis müssten Sie führen.
Darüber hinaus müsste nachweislich Ihre Gesundheitsschädigung auf dem Verstoß gegen die Schutzvorschriften beruhen. Auch diesen Nachweis müssten Sie führen.
Eine abschließende Beurteilung ist von hier aus nicht möglich, da hierzu eine Vielzahl weiterer Details bezügl. des Arbeitsplatzes, Ihrer medizinischen Diagnosen etc bekannt sein müssten.
Insgesamt muss hier aber von denkbar schlechten Erfolgsaussichten einer Klage ausgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
eine Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Unternehmen bei dem Sie eingesetzt waren nachweislich gegen Arbeitsschutzvorschriften verstossen hätte. D. h. Ihr Computerarbeitsplatz hätte so eingerichtet sein müssen, dass er nicht geltenden Vorschriften entsprochen hat. Einen entsprechenden Nachweis müssten Sie führen.
Darüber hinaus müsste nachweislich Ihre Gesundheitsschädigung auf dem Verstoß gegen die Schutzvorschriften beruhen. Auch diesen Nachweis müssten Sie führen.
Eine abschließende Beurteilung ist von hier aus nicht möglich, da hierzu eine Vielzahl weiterer Details bezügl. des Arbeitsplatzes, Ihrer medizinischen Diagnosen etc bekannt sein müssten.
Insgesamt muss hier aber von denkbar schlechten Erfolgsaussichten einer Klage ausgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt