Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es stellt sich die Frage, was Sie sich unter einer detaillierten Rechnung vorstellen. Mittlerweile ist es so, dass die meisten Krankenhäuser nach dem sogenannten DRG-System abrechnen (müssen).
Vermutlich ist es vorliegend so, dass sich das benachbarte Ambulante Herzzentrum als hochspezialisierte Einrichtung von der Abrechnung nach dem DRG-System hat befreien lassen, so dass dort die Rechnung anders aussieht.
Das DRG-System basiert auf einem jährlich angepassten Fallgruppen-Katalog (hier abrufbar http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2016/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2016)
In diesem Katalog sind typische Fälle aufgeführt. In einer konkreten DRG-Fallgruppen sind sodann alle Leistungen bereits enthalten, die üblicherweise bei dieser Behandlung anfallen ohne dass diese in der Rechnung separat auszuweisen wären.
Dennoch ist die Rechnung kontrollierbar. Gerade gesetzliche Krankenkasse prüfen die Rechnungen häufig über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Hierbei wird insbesondere überprüft, ob die Einordnung in die konkrete Fallpauschale richtig war und dies die entsprechenden Unterlagen hergeben. Häufig führt dies auch zu Beanstandungen der Rechnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Herr Kromer,
wenn ich Sie recht verstanden habe, dann besteht auch für mich als Selbstzahler kein Anrecht darauf, dass das Krankenhaus seine Rechnung so aufschlüsselt, dass ich sie kontrollieren kann, ohne dafür einen Computer zu Rate ziehen zu müssen ?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Da die Abrechnung nach DRG Fallpauschalen gesetzlich vorgesehen ist, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine andere Art der Abrechnung.