Antwort
vonRechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
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Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt:
Ihre Freundin benötigt als kanadische Staatsangehörige kein Visum, um in die Bundesrepublik einzureisen. Sie kann sich ohne Visum bis zu drei Monate durchgehend am Stück in Deutschland aufhalten, und zwar innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten. Danach muss sie Deutschland wieder verlassen und kann nach Ablauf des 6-Monats-Zeitraums erneut ohne Visum einreisen. Dann beginnt eine neue 6-Monats- und 3-Monatsfrist.
Ihre Freundin hat aufgrund Ihres Daueraufenthalts die genannten Fristen überschritten. Fraglich ist jedoch, wie dies im Falle einer Kontrolle nachgewiesen werden könnte, wenn keine Einreisestempel existieren. Diese Einreisestempel dienen ja gerade der Kontrolle der genannten Fristen (u.a.).
Wenn Ihre Freundin von Zürich aus nach Deutschland fliegt und dann einen Einreisestempel erhält, sollte es bei einer Kontrolle danach keine Probleme geben. Beachten Sie aber bitte, dass dies nicht den illegalen Aufenthalt in Deutschland beseitigen kann, sondern nur dazu dient, einen Nachweis des illegalen Aufenthalts zu erschweren.
Nach Ablauf des dreimonatigen Aufenthalts benötigte Ihre Freundin einen Aufenthaltstitel. Da sie einen solchen nicht hat, hat sie sich gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG strafbar gemacht.
Sie haben sich aber nach Ihren Sachverhaltsschilderungen nicht strafbar gemacht.
Sollte der lange Aufenthalt Ihrer Freundin bemerkt werden, müsste sie mit einer Strafanzeige rechnen. Sie würde aber nicht verhaftet oder dergleichen, sondern nur zur unverzüglichen Ausreise aufgefordert werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen konnte. Bei Bedarf stellen Sie bitte eine kostenlose Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Hallo Herr Cziersky-Reis,
wäre in unserem Fall eine Heirat die Lösung ? Oder ist dies nicht möglich aufgrund des zu langen Aufenthaltes in Deutschland ?
MfG
BL
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
wenn Sie Ihre Freundin heiraten, hätte sie aufgrund der Heirat einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und würde sich dann legal in Deutschland aufhalten. Der zu lange Aufenthalt macht eine Heirat nicht unmöglich. Die Heirat ändert aber nichts an dem Umstand, dass Ihre Freundin sich strafbar gemacht hat (s.o.). Da es aber zweifelhaft ist, ob der lange Aufenthalt Ihrer Freundin auch nachgewiesen werden kann, sollte sie zunächst den von Ihnen selbst vorgeschlagenen Weg beschreiten (Neueinreise über Zürich, um dann einen Nachweis über den Einreisezeitpunkt zu haben).
Ohne Heirat kann sich Ihre Freundin nicht länger als 3 Monate legal in Deutschland aufhalten (es sei denn, sie hätte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen, z.B. zum Zwecke der Erwerbstätigkeit).
Ich hoffe, dass ich Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt