Kabelanbieter: Weiterbestand Vertrag trotz Wohnungskündigung?

8. April 2006 00:07 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Der Streitwert beträgt nur 130 EUR, aber hier geht es mir um die Frage (auch für die Zukunft):

Ich habe am 28.1.05 (letztes Jahr also) bei Kabel Deutschland meinen Kabelanschluss zum 31.3.05 gekündigt, da ich in eine andere Stadt umgezogen bin.

Dennoch wurden mir weiter die Monatsbeträge abgebucht. Diese habe ich jedes Mal zurück gehen lassen, bis das aufhörte.

Danach habe ich bis Januar d.J. nichts gehört, bis sie den neuen Wohnsitz ausfindig gemacht hatten.

Nun stellen sie ein Jahr nachträglich in Rechnung (130 EUR).

Ich habe ihnen eine Kopie des Kündigungsschreibens (Ausdruck des Dokuments, das ich auf dem Computer gespeichert habe) geschickt. Diese akzeptieren sie aber nicht, sondern nur einen Einschreib-Beleg oder einen Fax-Sendebericht. Beides habe ich nicht, da es ein normaler Brief war.

Frage: Muss ich zahlen, da ich den Nachweis der Kündigung nicht erbringen kann (das Kündigungsschreiben hätte ich ja tatsächlich nachträglich ´basteln´ können) oder gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit aufgrund der Tatsache, dass ich die Leistung seit 1.4.05 nachweislich nicht abrufen konnte/abgerufen habe (wg Aus- bzw. Umzug)?
8. April 2006 | 00:36

Antwort

von


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50676 Köln
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Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie berufen Sie auf eine Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürfte Willenserklärung. Es hängt also davon ab, ob Ihr Vertragspartner die Kündigung erhalten hat.
Doch wer muß beweisen, daß Ihr Vertragspartner die Kündigung erhalten hat.

Im Zivilrecht gilt der Grundsatz, daß derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, diese im Zweifel auch beweisen muß. Nur wenn man vertraglich etwas anderes vereinbart hat, kehrt die Beweislast um. Dies wird bei Ihnen aber nicht der Fall sein. Da Sie sich auf die Kündigung berufen, müssen Sie den Empfang empfangen.

Daher ist die Kündigung leider nicht wirksam. Sie sollten daher nochmals rein vorsorglich den Vertrag kündigen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille


Rechtsanwalt Klaus Wille

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