8. Oktober 2007
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13:21
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ob die Gegenseite weitere Ansprüche gegen Sie hat, hängt davon ab, ob der Vertrag mit der Kündigung Ihres Wohnraums wirksam beendet worden ist. Grundsätzlich hat dieser Vertrag mit dem Mietvertrag nichts zu tun, er kann auch weitere Zahlungspflichten begründen, wenn der Mietvertrag beendet. Es stellt sich die Frage, ob der Vertrag fristgerecht beendet worden ist, da die Mietvertragskündigung aus persönlichen Gründen kein Sonderkündigungsrecht im Hinblick auf den Kabel-Vertrag bedeutet. Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben, sind die Forderungen der Gegenseite unbegründet.
Zur abschließenden Beurteilung des Falles muss außerdem der Vertrag eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt