22. Dezember 2020
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19:19
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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nein, sie kann es nicht verkaufen, da auch der Vater Miterbe kraft Gesetz geworden ist und sie nicht allein verfügungsberechtigt ist.
Anders wäre es nur dann, wenn der Käufer davon nichts wüsste und sich die Frau als Alleinerbin ausgäbe. Dann wäre der Kauf wirksam und die Frau schuldete nur ein Viertel des Erlöses dem Vater als Miterben, und Schadensersatz nur dann, wenn sie es unter Wert verkauft haben sollte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Der Erbteil des Vaters beträgt neben der Ehefrau 1/4.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt