27. Februar 2025
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22:23
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Westerstr. 24
28857 Syke
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E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1: Wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten vor Gericht ein?
Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht könnten als gut eingeschätzt werden, da der Verkäufer Ihnen schriftlich zugesichert hat, dass das Fahrzeug mit einer Steuerkette ausgestattet ist, obwohl tatsächlich ein Zahnriemen verbaut ist. Diese falsche Angabe stellt einen Mangel dar, der Ihnen das Recht gibt, den Kaufvertrag anzufechten oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung regelmäßig die Erheblichkeit der Pflichtverletzung indiziert (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 – VIII ZR 374/11). Da Sie beweisen können, dass der Verkäufer Ihnen diese Zusicherung gemacht hat, stehen Ihre Chancen gut, dass der Verkäufer entweder den Austausch des Zahnriemens übernimmt oder Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Frage 2: Kann ich das Auto während eines evtl. Gerichtsverfahrens anmelden und nutzen?
Ja, Sie können das Auto während eines Gerichtsverfahrens anmelden und nutzen. Dies hat in der Regel keinen Einfluss auf Ihre rechtlichen Ansprüche. Es ist jedoch wichtig, dass Sie den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren und alle relevanten Beweise sichern, um Ihre Ansprüche im Verfahren zu untermauern. Wenn Sie das Fahrzeug nutzen, sollten Sie darauf achten, dass keine weiteren Schäden entstehen, die Ihre Position im Rechtsstreit beeinträchtigen könnten. Zudem müssen Sie sich einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen, falls Sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Wenn Sie allerdings lediglich eine Minderung des Kaufpreises geltend machen wollen, dann hat die Anmeldung keinerlei Nachteile.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari