22. Februar 2021
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16:03
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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in Zeiten wie diesen sollte die Verwaltung durchaus kulanter sein. Aber es ist auch zu beachten wie folgt: Die Verwaltung ist an Gesetz und Rechtsprechung gebunden. Soweit bei Vergabevorgaben Fristen vorgegeben und diese nicht eingehalten worden sind, sind Anträge in der Tat dann von Amts wegen als unzulässig zu verbescheiden. Prüfen Sie, ob Ihnen eine unverschuldete Fristversäumung zur Seite steht und stellen Sie einen Wiedereinsetzungsantrag, den Sie dort sofort stellen müssten und die Versäumung glaubhaft machen. Bitten Sie um eine Kulanzentscheidung unabhängig von dem Widerspruchsbescheid, den Sie dann auch haben wollen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA