Jugendamt Mitarbeiterin übereifrig

25. Oktober 2023 10:37 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag , ich war.mit meiner 2 jährigen Tochter in einem Subways. Dort ranzt mich warscheinlich wegen meiner Tochter auf dem Arm ein circa 25-jähriger an ich solle Abstand halten… Dummerweise habe ich darauf erwidert, dass er sich doch verpissen kann, wenn er Abstand möchte…
Ich war schließlich ein wenig sauer , dass er mich nur wegen meiner Tochter auf dem Arm um Abstand nicht bittet, sondern anbrüllt . Nachdem ich ihm sagte, er solle sich verpissen, stellt er sich bis auf wenige Zentimeter von meinem Gesicht und macht bedrohliche Gestiken…
Ich habe meine Tochter auf den Boden gestellt und mich eben wieder zugewandt..
Er packt mir an den Kragen, und ich erwidere mit EINEM Schlag…
Die Polizei kommt, nimmt die Sache auf und ich werde zu 1800 € Strafe verurteilt…
Eine eifrige Polizistin konnte es aber nicht unterlassen, eine Meldung ans Jugendamt zu schreiben wegen Kindeswohlgefährdung..
Wir wurde. zu einem Termin beim Jugendamt eingeladen, bei dem wir auch erschienen sind.. dort haben wir erzählt, in welchen Kindergarten unsere Tochter ist und bei welchem Kinderarzt…
Trotz Vorlage des U Heftes, bester Sozialprognosen , einem sehr fröhlichen und ausgeglichenen, glücklichen Kind…
Hat die Mitarbeiterin des Jugendamtes beim Kindergarten angerufen… das in der vierwöchigen Eingewöhnungszeit und außerdem noch bei einem Montessori Kindergarten…
Dies war der Moment, wo die Zusammenarbeit für mich mit dem Jugendamt beendet war bzw ist …
Ich habe über ein Jahr nur halbtags gearbeitet, damit unsere Tochter in unserem Wunsch Kindergarten kann und dort aufgenommen wird…
Trotz keinerlei Anzeichen oder weiterer Beweggründe musste diese Mitarbeiterin natürlich beim Kindergarten anrufen…
Wie gesagt, die Mitarbeiter haben überall nur das Beste über unsere Tochter und ihr zu Hause gehört.. beim Hausbesuch wurde ein Kinderparadies vorgefunden..
trotz all dieser positiven Dinge geht mir nun die Mitarbeiterin des Jugendamtes sehr hart auf die Nerven und verlangt weitere Zusammenarbeit mit mir. Ich bin aber nicht weiter bereit, mit dieser jungen Jugendamt Mitarbeiterin über meine Familie zu diskutieren…. ( Offensichtlich muss ich wohl noch ein paar Jahre im Amt sein, um eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen.)
Muss ich, nachdem das Amt alle Informationen von mir erhalten hat und auch von allen, die mit meiner Tochter zu tun haben mich weiterhin belästigen lassen von dieser eifrigen Mitarbeiterin ?
Aktuell möchte sie noch einen Besuch im Jugendamt und sie will auch die Vorlage meines Urteils ?! Darf sie sowas überhaupt verlangen? Wie kann ich mich wehren?
25. Oktober 2023 | 11:01

Antwort

von


(138)
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 068619932577
Web: https://rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de/
E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-enzweiler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ihre Situation ist sicherlich belastend und ich kann Ihren Unmut verstehen.
Grundsätzlich hat das Jugendamt die Aufgabe, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dazu gehört auch, mögliche Gefährdungen abzuklären und hierzu geeignete Stellen zu befragen, wie auch den Kindergarten.
In Ihrem Fall scheint es jedoch, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes über das Ziel hinausschießt. Sie haben bereits umfangreich mit dem Jugendamt kooperiert und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor.
Die Forderung nach Vorlage Ihres Urteils ist ungewöhnlich. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, dem Jugendamt Ihr Urteil vorzulegen. Es könnte jedoch sein, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes aufgrund der Meldung der Polizistin weitere Informationen zu dem Vorfall einholen möchte.
Wenn Sie sich von der Mitarbeiterin des Jugendamtes belästigt fühlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich an die Leitung des Jugendamtes wenden und Ihre Situation schildern. Eventuell kann ein Wechsel der Sachbearbeiterin erreicht werden. Dort können sie sich auch über die ihnen zugeteilte Sachbearbeiterin beschweren oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

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