Jobcenter will Kontoauszüge für Zeitraum nach Leistungsbezug

| 28. Juli 2023 21:28 |
Preis: 45,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


23:08
Hallo,
vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 wurden mir (Selbständiger) Leistungen der Grundsicherung vorläufig bewilligt.
Am 20.03.2023 habe ich dann schriftlich auf die Gewährung der Leistungen verzichtet und vom Jobcenter per "Bescheid zur Erklärung des Verzichts über Leistungen" bestätigt bekommen, dass ab dem 01.04.2023 keine weiteren Zahlungen erfolgen. Ich erhielt also nur Zahlungen für die Monate Januar-März. Dies sei aber unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, stand in dem Schreiben.
Am 21.07.2023 fordert das Jobcenter nun lückenlose Kontoauszüge für den gesamten Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 - also auch für die Monate April-Juni, für die ich keine Zahlungen mehr erhalten habe. Außerdem soll ich auch die Anlage EKS für den gesamten Bewilligungszeitraum ausfüllen.
Muss ich dem Jobcenter wirklich Unterlagen für die Zeit nach dem Leistungsbezug einreichen?
28. Juli 2023 | 22:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich bestehen gesetzliche Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I. Die Mitwirkungspflichten umfassen u.a. auch die Vorlage von Kontoauszügen und der Abgabe der EKS. Allerdings bestehen die Mitwirkungspflichten nur insoweit, als dass der Leistungsanspruch hiervon berührt werden kann.

In Ihrem Fall endete der Leistungsbezug zum 01.04.2023, sodass die geforderten Unterlagen für den Zeitraum ab dem 01.04.2023 nicht erheblich für den Leistungsanspruch sein können.

Reichen Sie daher die geforderten Unterlagen, die für den Bewilligungszeitraum bis zum 31.03.2023 ein und verweisen Sie auf das Ende des Bewilligungszeitraums.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2023 | 23:06

Danke für die schnelle und verständliche Antwort. Was mich noch interessieren würde wäre, warum das Jobcenter nicht von sich aus mit Ende des Leistungsbezugs auch den Bewilligungszeitraum als beendet ansieht.
Vielen Dank & freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2023 | 23:08

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Ich gehe davon aus, dass es sich vorliegend um ein technisches Versehen handelt. Im Fachverfahren des Jobcenters dürfte der bewilligte Zeitraum hinterlegt sein, nicht der tatsächlich bezogene Bewilligungszeitraum. Ein Leistungsverzicht ist daher eher die Ausnahme.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 30. Juli 2023 | 10:03

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