Jackenkauf über eBay Kleinanzeigen - Ware kommt nicht. Was tun?

| 7. Februar 2014 20:22 |
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Internetauktionen


Zusammenfassung

Wenn der Verkäufer die falsche Ware liefert, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Rücktritt und Schadensersatz sind grundsätzlich nur möglich, nachdem der Käufer dem Verkäufer vergeblich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen:
Ich habe vor 2 Wochen eine Jacke bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich 100€ anzahle, der Verkäufer die Jacke los schickt und ich dann die restlichen 80€ anzahle. Letzte Woche Montag schrieb der Verkäufer dann dass das Geld angekommen ist, er am Dienstag die Jacke los schicken würde und mir die Sendungsnummer zukommen lassen wird. Ich habe ihn mehrfach angeschrieben und ihm eine Frist gesetzt sich zu melden und es kam plötzlich keine Antwort mehr und auch nicht die Jacke. Am letzten Freitag bin ich dann zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet wegen Betrug. Wieder habe ich mich gemeldet und ihm das Aktenzeichen durch gegeben und ihm mitgeteilt das ich kein Interesse mehr an der Jacke habe. Heute hat er sich dann gemeldet, dass er eine verkehrte PLZ hatte und die Jacke jetzt raus ist. Dann kam auch heute schon die Jacke an und da sehe ich das im Etikett steht, dass die Jacke Größe L ist und nicht M, wie in der Anzeige beschrieben. Ich habe ihm heute eine Frist gesetzt, dass er mir bis Mittwoch die 100€ zurück zahlen soll, ansonsten würde ich zu einem Anwalt gehen. Kann mir jemand sagen, was ich für Möglichkeiten habe? Muss ich die Anzeige zurück nehmen? Muss ich eine neue Anzeige machen wegen Täuschung? Reicht es, wenn ich nur zum Anwalt gehe? Was genau kann ich tun?

Einsatz editiert am 07.02.2014 20:29:18
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die strafrechtliche Seite ist von der zivilrechtlichen zu trennen. Ob ein versuchter Betrug vorliegt, kann man noch nicht sicher beurteilen, dagegen spricht, dass der Verkäufer eine Jacke geschickt hat, wenn auch die falsche Größe. Sie sollten der Polizei mitteilen, dass Sie eine Jacke in falscher Größe erhalten haben und das Sie sich melden, wie die weitere Abwicklung läuft.

Allein die Rücknahme der Anzeige beendet das Ermittlungsverfahren nicht, weil Betrug kein Antragsdelikt ist, mit der Folge das jetzt von Amts wegen ermittelt wird.

Die Jacke in Größe L ist keine ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages. Ihnen steht nach §§ 437 ff. BGB das Recht auf Nacherfüllung zu. Sie können nicht einfach den Rücktritt erklären, sondern müssen dem Verkäufer erst eine Frist zur Nacherfüllung nach § 439 BGB setzen. Sie sollten verlangen das die Jacke in Größe M geliefert wird. Dazu sollten Sie eine Frist von einer Woche setzen.

Sollte die Frist ablaufen, ohne das der Verkäufer die richtige Jacke schickt, können Sie den Rücktritt erklären und Ihr Geld zurückverlangen. Sie könnten auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein Schaden entsteht. Etwa dann, wenn Sie für die Jacke bei einem anderen Verkäufer mehr bezahlen müssen.

Zum Anwalt sollten Sie gehen, wenn der Verkäufer auf die Fristsetzung hin nicht die richtige Jacke liefert. Die falsche Jacke können Sie kostenfrei zurückschicken.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Februar 2014 | 23:00

Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Ich hatte dem Käufer heute Mittag eine Email geschickt in der ich ihn aufgefordert habe, mir bis Mittwoch das Geld zurück zu zahlen ansonsten wird dir Sache zum Anwalt gehen. Jetzt sagen Sie aber, ich muss ihm eine Frist setzen. Ist es denn wichtig, dies jetzt im Nachhinein noch zu machen, obwohl ich ihm gesagt habe das er bis Mittwoch das Geld zurück zahlen soll?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Februar 2014 | 23:10

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Ja das ist wichtig. Sie können nicht sofort das Geld zurück verlangen, sondern müssen dem Verkäufer die Chance geben den Vertrag zu erfüllen. Schreiben Sie ihm am besten, dass er bis Mittwoch die richtige Jacke liefern soll, oder alternativ das Geld zurück erstatten soll. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 7. Februar 2014 | 23:01

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