Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die strafrechtliche Seite ist von der zivilrechtlichen zu trennen. Ob ein versuchter Betrug vorliegt, kann man noch nicht sicher beurteilen, dagegen spricht, dass der Verkäufer eine Jacke geschickt hat, wenn auch die falsche Größe. Sie sollten der Polizei mitteilen, dass Sie eine Jacke in falscher Größe erhalten haben und das Sie sich melden, wie die weitere Abwicklung läuft.
Allein die Rücknahme der Anzeige beendet das Ermittlungsverfahren nicht, weil Betrug kein Antragsdelikt ist, mit der Folge das jetzt von Amts wegen ermittelt wird.
Die Jacke in Größe L ist keine ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages. Ihnen steht nach §§ 437 ff. BGB das Recht auf Nacherfüllung zu. Sie können nicht einfach den Rücktritt erklären, sondern müssen dem Verkäufer erst eine Frist zur Nacherfüllung nach § 439 BGB setzen. Sie sollten verlangen das die Jacke in Größe M geliefert wird. Dazu sollten Sie eine Frist von einer Woche setzen.
Sollte die Frist ablaufen, ohne das der Verkäufer die richtige Jacke schickt, können Sie den Rücktritt erklären und Ihr Geld zurückverlangen. Sie könnten auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein Schaden entsteht. Etwa dann, wenn Sie für die Jacke bei einem anderen Verkäufer mehr bezahlen müssen.
Zum Anwalt sollten Sie gehen, wenn der Verkäufer auf die Fristsetzung hin nicht die richtige Jacke liefert. Die falsche Jacke können Sie kostenfrei zurückschicken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Ich hatte dem Käufer heute Mittag eine Email geschickt in der ich ihn aufgefordert habe, mir bis Mittwoch das Geld zurück zu zahlen ansonsten wird dir Sache zum Anwalt gehen. Jetzt sagen Sie aber, ich muss ihm eine Frist setzen. Ist es denn wichtig, dies jetzt im Nachhinein noch zu machen, obwohl ich ihm gesagt habe das er bis Mittwoch das Geld zurück zahlen soll?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Ja das ist wichtig. Sie können nicht sofort das Geld zurück verlangen, sondern müssen dem Verkäufer die Chance geben den Vertrag zu erfüllen. Schreiben Sie ihm am besten, dass er bis Mittwoch die richtige Jacke liefern soll, oder alternativ das Geld zurück erstatten soll. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt