22. Januar 2025
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21:25
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
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E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Mahnbescheid wird vom Gericht erlassen, ohne dass die inhaltliche Berechtigung der Forderung geprüft wird. Das bedeutet, dass der Mahnbescheid auch dann erlassen werden kann, wenn der Antragsteller vorher keine Rechnungen oder Mahnungen geschickt hat. Die formelle Richtigkeit des Mahnbescheids hängt nicht davon ab, ob der Antragsteller und der Fahrer dieselbe Person sind, solange die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist oder Zweifel an der Richtigkeit des Mahnbescheids bestehen, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, aber er verhindert, dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wäre.
Sollten Sie Widerspruch einlegen, muss der Antragsteller entscheiden, ob er die Forderung in einem streitigen Verfahren weiterverfolgen möchte. In diesem Fall müsste er die Forderung vor Gericht begründen und beweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, hängt davon ab, ob der Antragsteller bereit ist, die Kosten und das Risiko eines solchen Verfahrens auf sich zu nehmen. Wenn die Forderung gering ist oder die Beweislage unsicher, könnte der Antragsteller von einem Gerichtsverfahren absehen.
Zusammengefasst: Der Mahnbescheid ist formal rechtens, auch ohne vorherige Rechnungen oder Mahnungen. Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, hängt von der Entscheidung des Antragstellers ab, die Forderung weiter zu verfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt