Ist diese Kündigung rechtens?

10. Dezember 2015 09:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Anwälte,

ich habe eine Frage zur Kündigung in der Probezeit.
In meinem Arbeitsvertrag vom 16.6.2015 ist folgendes vermerkt:
"Das Vertragsverhältnis sieht eine Probezeit von 6 Monaten vor. Innerhalb dieser
6 Monate ist eine beiderseitige Kündigung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von
Gründen, möglich." Soweit ist das klar...Bis zum 15.12.2015 können beide Seiten innerhalb 14 Tagen kündigen. Nächste Woche am 16.12.2015 würde also der Kündigungsschutz greifen. Nun hat mir meine Firma am 9.12.2015 zum 31.01.2016 gekündigt. Ist das rechtens?
Mir erscheint das fragwürdig; mir ist klar, dass die 14 Tage Kündigungsfrist binnen der Probezeit nur die Mindestfrist ist, aber Sie ist vertraglich festgehalten.
Ich bin über eine Arbeitsnehmerüberlassung beschäftigt und die Beauftragung beim Kunde läuft bis zum 31.1.2016; ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber hier eher darauf ein Augenmerk hatte. Was würden Sie mir raten? Mir kommt es in dem Fall zugute, da die Kündigungsfrist normalerweise zum 22.12.2015 erfolgt wäre, dennoch bestände ja ab dem 16.12.2015 der reguläre Kündigungsschutz. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Beste Grüße
10. Dezember 2015 | 10:00

Antwort

von


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Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hr geehrte Ratsuchende,


da der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entscheidend ist, Sie innerhalb der Probezeit diese Kündigung erhalten haben, wäre eigentlich nur eine 14-tägige Frist einzuhalten.


Wenn nach Ihrer Sachverhaltsschilderung der Arbeitgeber sogar eine längere Kündigungsfrist annimmt, werden Sie gerichtlich kaum etwas anderes durchsetzen können, so dass man Ihnen nur dazu raten kann, insoweit auf weitere rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber zu verzichten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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