10. Dezember 2015
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10:00
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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da der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entscheidend ist, Sie innerhalb der Probezeit diese Kündigung erhalten haben, wäre eigentlich nur eine 14-tägige Frist einzuhalten.
Wenn nach Ihrer Sachverhaltsschilderung der Arbeitgeber sogar eine längere Kündigungsfrist annimmt, werden Sie gerichtlich kaum etwas anderes durchsetzen können, so dass man Ihnen nur dazu raten kann, insoweit auf weitere rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg