29. September 2018
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01:20
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
In der Tat unterliegen diese sogenannten Ingame-Käufen dem Widerrufsrecht, ein Widerruf ist daher grundsätzlich möglich. Zwar kann man auf ein Widerrufsrecht relativ einfach verzichten, jedoch müssen die Käufer ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichten und der Verkäufer muß den Verzicht beweisen.
Solange ein solcher Verzicht nicht nachweisbar ist, können Sie widerrufen. Daher sollten Sie erstmal schriftlich (Einwurfeinschreiben) widerrufen und die Erstattung der Gelder unter Fristsetzung (14 Tage) fordern. Wenn diese Frist ergebnislos verstreicht, können Sie immer noch einen Anwalt einschalten.
Ein wesentliches Problem dürfte der Gerichtsort sein. Wenn es ein Spiel von außerhalb der EU ist, müßten Sie dort klagen. Dadurch würde die Sache natürlich noch teurer.
Wirklich sinnvoll wäre eine Rückforderung nur, wenn das Spiel von einer Firma innerhalb der EU angeboten wird. Die Höhe der Kosten können Sie bei dem jeweiligen Anwalt vor der eigentlichen Mandatserteilung erfragen. Wenn Sie mir den Betrag nennen, kann ich Ihnen auch die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten nennen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
29. September 2018 | 08:06
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es geht um Zahlungen in Höhe von insgesamt 1800€. In welcher Höhe würden sich die Anwaltskosten da etwa belaufen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. September 2018 | 13:08
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Anwaltskosten würden € 610 betragen, inklusive dem Honorar für die gerichtliche Vertretung. Die Gerichtsgebühren würden € 267 betragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt