Internetrecht/Online-Spiel

28. September 2018 23:37 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo,
meine Frage dreht sich um folgendes Szenario:
Innerhalb eines Online Games wurden innerhalb von 9 Monaten diverse Zahlungen für ingame Währung bzw. Virtuelle Güter innerhalb des Spiels getätigt.
Weder bei Installation des Spiels, noch bei der Zahlung wurde auf AGBs oder eine Widerrufsbelehrung verwiesen.
Ist es möglich diese Zahlungen komplett oder zumindest für einen Teil des Zeitraums zu widerrufen, obwohl die virtuellen Güter in dem Sinne nicht zurück gegeben werden können?
Wäre eine Erstattung oder Teilerstattung dennoch möglich?

Und gesetzt dem Fall, dass dies so wäre: Wie sollten meine nächsten Schritte aussehen?
Es handelt sich um einen 4stelligen Betrag und ich gehe nicht davon aus, dass die Betreiber anstandslos eine Rückerstattung veranlassen würden, auch wenn die Rechtslage dafür spricht.
Sollte ich direkt einen Anwalt einschalten? Oder lieber zunächst per Einschreiben den Widerruf erklären und eine Frist für die Erstattung setzen und nach deren Ablauf zum Anwalt?
Würde das überhaupt Sinn machen? Ich befürchte, dass ich entweder keinen Anspruch habe oder, dass die Anwalts- bzw. Gerichtskosten den eigentlichen Streitbetrag übersteigen könnten, obwohl der nicht gerade gering ist.

Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen
29. September 2018 | 01:20

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In der Tat unterliegen diese sogenannten Ingame-Käufen dem Widerrufsrecht, ein Widerruf ist daher grundsätzlich möglich. Zwar kann man auf ein Widerrufsrecht relativ einfach verzichten, jedoch müssen die Käufer ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichten und der Verkäufer muß den Verzicht beweisen.

Solange ein solcher Verzicht nicht nachweisbar ist, können Sie widerrufen. Daher sollten Sie erstmal schriftlich (Einwurfeinschreiben) widerrufen und die Erstattung der Gelder unter Fristsetzung (14 Tage) fordern. Wenn diese Frist ergebnislos verstreicht, können Sie immer noch einen Anwalt einschalten.

Ein wesentliches Problem dürfte der Gerichtsort sein. Wenn es ein Spiel von außerhalb der EU ist, müßten Sie dort klagen. Dadurch würde die Sache natürlich noch teurer.

Wirklich sinnvoll wäre eine Rückforderung nur, wenn das Spiel von einer Firma innerhalb der EU angeboten wird. Die Höhe der Kosten können Sie bei dem jeweiligen Anwalt vor der eigentlichen Mandatserteilung erfragen. Wenn Sie mir den Betrag nennen, kann ich Ihnen auch die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten nennen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2018 | 08:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es geht um Zahlungen in Höhe von insgesamt 1800€. In welcher Höhe würden sich die Anwaltskosten da etwa belaufen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2018 | 13:08

Sehr geehrte Ratsuchende,
die Anwaltskosten würden € 610 betragen, inklusive dem Honorar für die gerichtliche Vertretung. Die Gerichtsgebühren würden € 267 betragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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