Instagram beschuldigt mich 'hild sexual exploitation, abuse and nudity'

4. Juni 2025 22:06 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo,
Instagram hat meinen Account deaktiviert mit der Begründung "We've reviewed your account and found that it still doesn't follow our Community Standards on child sexual exploitation, abuse and nudity" dabei habe ich nie irgendwie solch Content hochgeladen noch habe ich irgendwie Kontakt zu Minderjährigen auf der Platform gehabt. Das einzige was ich getan habe ist "lewd" Content von Anime Charakteren und offensichtlich erwachsenen Personen "geliked".

Nichts geteilt, nichts verbotenes hochgeladen und keinen Kontakt zu irgendwelchen minderjährigen Personen gehabt.

Ich mache mir demnach Sorgen weil Instagram / Meta möglicherweise einen "report" an die "
National Center for Missing & Exploited Children" stellt.
5. Juni 2025 | 00:51

Antwort

von


(178)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf dem gegebenen Kontext gibt es keine Hinweise darauf, dass das bloße "Liken" von Inhalten, die als "lewd" oder anstößig angesehen werden könnten, automatisch zu einer Strafverfolgung führen würde, insbesondere wenn es sich um fiktive Darstellungen wie Anime-Charaktere handelt. Regelmäßig verhält es sich derart, dass die Strafbarkeit in der Regel mit dem Vorsatz verbunden ist, illegale Inhalte zu verbreiten oder zu konsumieren, insbesondere wenn es um reale minderjährige Personen geht.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Speicherung von Inhalten, selbst wenn sie fiktiv sind, problematisch sein kann, aber es wird auch unterschieden zwischen fiktiven Darstellungen und wirklichkeitsgetreuen Darstellungen, wobei letztere strenger verfolgt werden. Da Sie keine Inhalte hochgeladen oder geteilt haben, sondern lediglich Inhalte „geliked" haben, die keine realen minderjährigen Personen betreffen, scheint es unwahrscheinlich, dass dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen würde.

Es ist jedoch wichtig, die Nutzungsbedingungen von Instagram zu beachten, da private Unternehmen wie Instagram das Recht haben, ihre eigenen Standards durchzusetzen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Deaktivierung Ihres Accounts ungerechtfertigt ist, könnten Sie eine Stellungnahme von Instagram anfordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht ziehen, um Ihren Account wiederherzustellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keine unmittelbare Strafverfolgung zu befürchten ist, solange keine realen minderjährigen Personen betroffen sind und kein Vorsatz zur Verbreitung illegaler Inhalte vorliegt.

Insgesamt möchte ich Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass diese Antwort keine Erstberatung ersetzen kann und ausschließlich dazu dient, einen ersten Überblick über das Rechtsproblem zu erhalten, denn durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. Juni 2025 | 15:16

Ich bedanke mich für ihre Antwort zu so später Stunde.

Ich möchte nur nochmal klarstellen ob ich Sie richtig verstanden habe.
Meine große Sorge liegt ja daran, ob Instagram / Meta dies an die "National Center for Missing & Exploited Children" reportet und ob dann die Strafbehörden hier zu Lande aktive werden obwohl ich ja, vielleicht moralisch verwerflich gehandelt habe mit den "Likes" auf anzügigen oder anstößigen Content (auch von Content im Anime / Manga Stil), auch wenn ich ja nichts nach unserer oder der amerikanischen Rechtslage nichts verbotenes damit gemacht habe.
Da ich ja weder strafbares Bildmaterial hochgeladen, verbeitet habe und keinen Kontakt zu irgendwelchen Minderjährigen oder möglich minderjährigen Personen über diese Platform hatte wird es hier keinen Report an die NCMEC geben. Sollte dies dennoch passieren, wird dennoch Strafvollzug standfinden wegen geltenden Recht nach §184b StGB / §184c StGB (neue Fassungen). Und das Liken von online Content in sofern es nicht Volksberhetzend ist nicht unter diese Rechtsprechung gezählt wird.

Die Kontosperrung kam wohl nur zu Stande weil es mein Verhalten dennoch gegen die Communtiy Richtlinien von Instagram / Meta verstoßen hat.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juni 2025 | 15:51

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:

Es scheint, dass Ihr Account aufgrund eines Verstoßes gegen die Community-Richtlinien von Instagram/Meta gesperrt wurde. Dies ist eine Maßnahme, die das Unternehmen ergreifen kann, wenn es der Meinung ist, dass ein Nutzer gegen seine internen Regeln verstößt. Solche Verstöße führen in der Regel nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung, sondern lediglich zu einer Sperrung oder Löschung des Accounts.

Nach den im Kontext gegebenen Informationen haben Sie keine strafbare Handlung begangen, da Sie keine illegalen Inhalte hochgeladen oder verbreitet haben und keinen Kontakt zu Minderjährigen hatten. Das Liken von anstößigem oder anzüglichem Content, insbesondere wenn es sich um fiktive Darstellungen wie Anime handelt, stellt in der Regel keine Straftat dar, solange keine realen minderjährigen Personen betroffen sind.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Liken von Inhalten, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen, zu einer Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) führen würde. Solche Meldungen betreffen in der Regel schwerwiegendere Fälle, in denen es um den Missbrauch oder die Ausbeutung von Kindern geht.

Da Sie keine strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 184b oder 184c StGB begangen haben, ist eine strafrechtliche Verfolgung unwahrscheinlich. Diese Paragraphen betreffen die Verbreitung und den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften, was in Ihrem Fall nicht zutrifft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sperrung Ihres Accounts auf einen Verstoß gegen die Community-Richtlinien zurückzuführen ist und keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, solange keine realen minderjährigen Personen betroffen sind und keine illegalen Inhalte verbreitet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Altundag
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(178)

Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
RECHTSGEBIETE
Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...