Insolvenzverwalter erfüllt Vertrag nicht

20. Februar 2008 22:22 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


10:27
Tatbestand - ist kurz geschildert:
Ich habe ein kleines Grundstück von einem Auktionshaus aus einer Insolvenz mit der schriftl. Zusicherung erworben, daß es frei - ohne Eintrag im Grundbuch Abt. III - geliefert wird. Der Vertrag mit dem Notar lautet entsprechend.

Der Insolvenzverwalter verweigert nun die Vertragserfüllung weil der Eigentümer nicht aus dem Grundbuch heraus geht. Der Insolvenzverwalter bietet nur Rückabwicklung an und läßt offen, ob noch Geld für meine Kostenerstattungsforderungen da ist.
Unfassbar: Ich bin nun Besitzer aber kein Eigentümer und bekomme laufend Rechnungen von der Gemeinde.

Kurze Fragen dazu:
Muß ich etwa klagen und gegen wen?
Wer trägt die laufenden Gebühren der Gemeinde?
Wie lange darf ein Insolvenzverfahren bei (GmbH)
überhaupt laufen?

Ich danke für Ihre hilfreichen Antworten im Vorwege.


20. Februar 2008 | 23:36

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Ich beantworte Ihre Fragen auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei ganz oder teilweise noch nicht erfüllten Verträgen hat der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO ein Wahlrecht, ob er erfüllen will, um seinerseits die Gegenleistung zu fordern oder aber ob er die Erfüllung ablehnt und den Vertrag rückabwickelt.

In Ihrem Fall hat der Insolvenzverwalter sich offensichtlich für die letztgenannte Möglichkeit entschieden, wogegen Sie grundsätzlich nichts tun können.

Eine Klage auf Erfüllung Ihrerseits wäre danach nicht erfolgversprechend.

Die Frage nach den laufenden Gebühren der Gemeinde kann ohne nähere Kenntnis, um was genau es sich dabei handelt, nicht abschließend beantwortet werden. Handelt es sich aus dem Eigentum resultierende Forderungen, wären diese gegen den Eigentümer bzw. die Masse geltend zu machen; handelt es sich um durch den Besitz entstandene, sind Sie als Nutzer (Besitzer) zahlungspflichtig.

Für die Dauer eines Insolvenzverfahrens gibt es keine zeitliche Begrenzung, da die Dauer von vielen Faktoren abhängen kann, die jeden Fall individuell sein lassen.

Ich empfehle Ihnen, mit Hilfe eines Anwaltes kurzfristig zu entscheiden, ob Sie das Rückwicklungsangebot des Insolvenzverwalters annehmen, denn offensichtlich ist er nicht in der Lage, Ihnen das Grundstück lastenfrei zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2008 | 09:40

Der Insolvenzverwalter hat das Recht gebrochen und
sehenden Auges das Grundstück zur Auktion eingeliefert.

Hier liegt ein grober Fehler des Insolvenzverwalter vor.

Wer muß mir den Schaden, also die Grunderwerbsteuer,Auktionskosten, Notarkosten usw. erstatten, der Insolvenzverwalter persönlich?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2008 | 10:27

Diese Frage kann aufgrund der wenigen Angaben im Sachverhalt sicher auf dieser Plattform nicht beantwortet werden. Hier sollten Sie tatsächlich umgehend anwaltliche Hilfe suchen, um Ihre Ansprüche auf der Basis sämtlicher Umstände und Informationen prüfen zu lassen.

Sie können mich deswegen gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt

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