5. März 2025
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15:28
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation gibt es mehrere wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
1. Rückerstattung durch PayPal
Wenn PayPal Ihnen den vollständigen Betrag zurückerstattet hat, hat das Unternehmen (der Verkäufer) in der Regel kein Recht mehr, die Zahlung erneut zu verlangen, solange die Rückerstattung in Ordnung war. Die Rückerstattung stellt in der Regel die Beendigung des Kaufverhältnisses dar, es sei denn, Sie haben ausdrücklich zugestimmt, den Artikel weiterhin kaufen oder die Forderung aufrechterhalten.
2. Insolvenz des Unternehmens
Das Unternehmen ist, wie Sie erwähnten, in Insolvenz. In einem solchen Fall sind die Regelungen des Insolvenzrechts relevant. Grundsätzlich hat ein Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Ansprüche der Gläubiger zu regeln. Sollte das Unternehmen tatsächlich ein Insolvenzverfahren durchlaufen, könnte (soweit sie noch besteht) ihre Forderung in Form von angemeldeten Ansprüchen gegen die Insolvenzmasse eingereicht werden müssen (hierzu würden Sie ein Formular vom Insolvenzverwalter erhalten). Hier wäre es dann so, dass Sie anteilig einen Betrag erhalten, selten 100 %.
3. Kaufvertrag und Rücktritt
Da Sie jedoch bereits eine Rückerstattung erhalten haben, ist die Frage des Vertragsrücktritts weniger relevant, da durch die Rückzahlung das Kaufverhältnis faktisch beendet wurde. Falls Sie jedoch einen möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht ziehen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erhaltenen Waren zurücksenden.
4. Was sollten Sie tun?
Um sicherzustellen, dass Sie das Geld behalten können, sollten Sie Folgendes unternehmen:
- **Bestätigung der Rückerstattung**: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Dokumente und Bestätigungen von PayPal über die Rückerstattung aufbewahren.
- **Keine weiteren Zahlungen leisten**: Tätigen Sie keine weiteren Zahlungen an das Unternehmen.
- **Dokumentation**: Halten Sie eine klare Dokumentation aller relevanten Kommunikation, wie Mails und Telefongespräche, bezüglich der Bestellung, der Teillieferung und der Insolvenz.
- **Rücksendung der Ware**: Fallen Ihnen noch Teile des Artikels zu, befolgen Sie die Rückgabeanweisungen, sofern diese klar definiert sind, und senden Sie die erhaltenen Teile zurück, um eventuellen rechtlichen Ansprüchen entgegenzuwirken.
Fazit
Im Grunde genommen haben Sie durch die Rückerstattung von PayPal, solange diese korrekt war und alle kündigenden Vertragsinhalte bedient wurden, ein gutes Argument für sich, das Geld behalten zu können. Halten Sie sich an die oben genannten Punkte, um Ihre Situation zu klären und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechtmäßigkeit bewahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michael Wübbe