Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist hier, ob es sich um automatisierte Mahnungen in elektronischer Form handelt, die würde ich generell ignorieren, weil die Zahlungsinformationen dann nicht richtig im System hinterlegt sind, oder aber es sich um schriftliche Inkassoschreiben handelt, dann empfiehlt es sich dem Inkassobüro die Zahlungsnachweise einmalig zu übersenden.
Ansonsten gilt: Inkassopost ignorieren, denn wenn mittlerweile alles gezahlt wurde, können insoweit auch keine Inkassokosten mehr als Verzugsschaden auflaufen (setzt natürlich voraus, dass vor Beauftragung des Inkassodienstes gezahlt worden ist).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist hier, ob es sich um automatisierte Mahnungen in elektronischer Form handelt, die würde ich generell ignorieren, weil die Zahlungsinformationen dann nicht richtig im System hinterlegt sind, oder aber es sich um schriftliche Inkassoschreiben handelt, dann empfiehlt es sich dem Inkassobüro die Zahlungsnachweise einmalig zu übersenden.
Ansonsten gilt: Inkassopost ignorieren, denn wenn mittlerweile alles gezahlt wurde, können insoweit auch keine Inkassokosten mehr als Verzugsschaden auflaufen (setzt natürlich voraus, dass vor Beauftragung des Inkassodienstes gezahlt worden ist).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen