Lieber Fragesteller,
nein, über den GF-Wechsel würde ich gar nicht informieren. Der Umstand ergibt sich - bei vorhandener Webseite - aus dem Impressum als gesetzliche Pflichtangabe i.S.d. § 5 TMG. Zudem ist es im Handelsregister ersichtlich. Über den Verkauf der Anteile würde ich - wie in der anderer Anfrage beantwortet - 6 Wochen vorher aktiv informieren.
Weitere Fragen immer gerne.
nein, über den GF-Wechsel würde ich gar nicht informieren. Der Umstand ergibt sich - bei vorhandener Webseite - aus dem Impressum als gesetzliche Pflichtangabe i.S.d. § 5 TMG. Zudem ist es im Handelsregister ersichtlich. Über den Verkauf der Anteile würde ich - wie in der anderer Anfrage beantwortet - 6 Wochen vorher aktiv informieren.
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