Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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das Zurückverlangen von Arbeitsstundenentgelt kann nur dann erfolgen, wenn dem Techniker ein Verschulden bewiesen werden kann, er also die Ursache bei verständiger Würdigung hätte gleich erkennen können. Gleich verhält es sich bei dem Wastetoner und der Frage, ob das Mainboard hätte als defekt gleich erkannt werden können.
Diesbezüglich müssten Sie daher einen Techniker befragen, wie wahrscheinlich das ist. Die rechtliche Folge ist dann wie beschrieben und eindeutig, dass Sie dann das Geld erstattet bekommen.
Hinsichtlich der AGB ist zu sagen, dass diese sodann nicht als einbezogen gelten und in der Regel dies von Vorteil ist, weil dann die gesetzlichen Regelungen der betreffenden Punkte gelten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Aber auf meine zweite Frage sind Sie gar nicht eingegangen.
"2. Kyocera Vertragshändler möchte nochmal das gleiche für die Waste Toner Box Reparatur, die das Problem verursacht, uns berechnen . Ist das rechtens?" Die Reparatur besteht aus 2 Teilen, dem Arbeitsaufwand und die Kosten für die Ersatzteile.
Er räumte mir beim Einbau ein, dass er genau diese Ersatzteile noch nie ausgetauscht habe und er hoffe, dass das Problem erledigt ist.
(Laut Kyocera Hotline haben die Ersatzteile 2 Jahre Garantie.)
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe es jetzt so verstanden, dass die zuvor berechneten Teile noch nie ausgetauscht wurden. In diesem Fall müssen Sie die zweite Rechnung natürlich nicht bezahlen und können mit der vorherigen Bezahlung aufrechnen, schriftlich zur Dokumentation und unter Bezugnahme auf die Aussage.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt