In DE mit schweizer FS angehalten - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis?

| 22. Februar 2016 16:47 |
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Verkehrsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebte mehrere Jahre in der Schweiz, ohne meinen Hauptwohnsitz in DE aufzugeben. Wie es das CH-Recht vorgibt, wurde mein deutscher Führerschein in einen schweizer Führerschein getauscht und nach DE geschickt.
Nun habe ich versäumt, nach meiner Rückkehr den FS wieder zurück zu tauschen.
Bei mehreren Verkehrskontrollen, bei einem Verkehrsunfall und bei einem Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit wurde dieser Führerschein stets akzeptiert.
Nun wurde ich letzte Woche abermals durch die Polizei angehalten. Der Beamte erklärte mir, dass ich ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs sei und dies eine Straftat darstellt. Er lies mich aber mit o.g. Führerschein unter der Auflage, dass ich in den nächsten Tagen meine schweizer Abmeldebescheinigung vorzulegen habe, um den Nachweis zu erbringen, dass ich länger als 6 Monate wieder in Deutschland bin.
Nun meine Fragen:
Muß ich der Auflage, die Abmeldebescheinigung vorzulegen nachkommen?
Hat meine deutsche Fahrerlaubnis wirklich ihre Gültigkeit verloren?
Was droht mir als Strafe?
Wie sollte ich mich verhalten?


Danke
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

Als Grundsatz vorab:

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt. Die Schweiz gehört leider weder zur EU noch zur EWR.

Daher sind sie ohne Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und z. B. eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde. Daher stellt Ihr Verhalten rein rechtlich gesehen eine Straftat dar.

Nun zu Ihren Fragen:
1. Muss ich der Auflage, die Abmeldebescheinigung vorzulegen nachkommen?

Der Polizist hat Ihre Unkenntnis erkannt und Ihnen aus „Kulanz" noch eine Möglichkeit gegeben, ohne weiteres aus der Situation herauszukommen. Sie sollten daher der Auflage nachkommen, wenn Sie keine Strafanzeige und ein Strafverfahren riskieren möchten.

2. Hat meine deutsche Fahrerlaubnis wirklich ihre Gültigkeit verloren?
Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Dies war in der Zeit in der Schweiz leider nicht der Fall. Daher hat Ihre deutsche Fahrerlaubnis Ihre Gültigkeit verloren.

3. Was droht mir als Strafe?
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.

4. Wie sollte ich mich verhalten?
Sie sollten unbedingt der Auflage nachkommen und so zügig wie möglich dafür Sorge tragen, dass sie in den Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis kommen.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.

Mit freundlichem Gruß
N.Schulze
Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2016 | 17:39

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