20. September 2023
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14:54
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Inzwischen gibt es beim Import von Oldtimern für sogenannte Sammlerstücke eine Sonderbestimmung.
Nach ihren Angaben dürfte der Oldtimer diese Kriterien erfüllen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind wie folgt:
Das Kfz muß
- sich in seinem Originalzustand befinden
- mindestens 30 Jahre alt sein
- einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen
Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind fällt ein Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% an, und der Oldtimer ist vom Zoll befreit. Dies ist in einer EU-Verordnung geregelt.
Eine Begünstigung bei Verkauf durch Verwandte ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen.
Vor einer Begutachtung würde ich empfehlen sich wegen des Verfahrens mit dem Zoll in Verbindung zu setzen.
Sie können sich in ihrem Fall auf die Durchführungsverordnung der (EU) 2022/1998 vom 20. September 2022 beziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt