Import Zoll Oldtimer aus nicht EU Land bei nahen Verwandten

20. September 2023 13:38 |
Preis: 70,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,
der Vater (erste und einziger Besitzer) wohnhaft in EU-Ausland (Russland), schenkt seinem Sohn sein altes Audi A100 Baujahr 1989. Das Auto wurde nach Deutschland im Jahr 2014 überführt und steht seit 9 Jahre nicht zugelassen in der Garage. Das Auto ist in 100% Originalzustand, ist über 30 Jahre alt und ist fahrtüchtig.

Jetzt will der Sohn das Auto zulassen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen.

Wie hoch ist die anwendbare Verzollungssatz (19% oder 7% ) und gibt es die Begünstigungen für verzollung des Fahrzeuges, falls der von Vater geschenkt werd? Sollen wir uns im Vorfeld um die Begutachtung und Fahrzeugwert Ermittlung kümmern?

Wonach können wir uns beziehen, falls Diskussion mit Zoll ansteht?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

20. September 2023 | 14:54

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Inzwischen gibt es beim Import von Oldtimern für sogenannte Sammlerstücke eine Sonderbestimmung.

Nach ihren Angaben dürfte der Oldtimer diese Kriterien erfüllen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind wie folgt:


Das Kfz muß

- sich in seinem Originalzustand befinden
- mindestens 30 Jahre alt sein
- einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen

Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind fällt ein Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% an, und der Oldtimer ist vom Zoll befreit. Dies ist in einer EU-Verordnung geregelt.

Eine Begünstigung bei Verkauf durch Verwandte ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen.
Vor einer Begutachtung würde ich empfehlen sich wegen des Verfahrens mit dem Zoll in Verbindung zu setzen.


Sie können sich in ihrem Fall auf die Durchführungsverordnung der (EU) 2022/1998 vom 20. September 2022 beziehen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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